Fast-Food-Kette verliert vor Gericht: Big Mac künftig nicht nur bei McDonald's

Das "Goldene M" macht die Marke McDonald's unverkennbar. Das galt auch lange für den Big Mac. Jetzt ändert sich das. (Symbolbild)
Christoph Schmidt/dpaWenn man an McDonald's denkt, denkt man automatisch sofort an den „Big Mac“. Der doppelstöckige Burger mit zweifacher Fleischeinlage, seiner unverwechselbaren Sauce und den kleinen Gurkenscheiben – die beileibe nicht jedem Liebhaber schmecken. Einen „Big Mac“ konnte man bisher nur in den Filialen der amerikanischen Burger-Kette bekommen. Das könnte sich, zumindest in Europa, nun ändern.
Denn: Im Markenstreit um den „Big Mac“ muss McDonald's vor dem EU–Gericht in Luxemburg eine Niederlage einstecken. Das Gericht entschied am Mittwoch (05.06.2024), dass der Markenschutz weiter eingeschränkt wird. Der Fast–Food–Konzern verliert demnach die europäischen Markenrechte am „Big Mac“ für Geflügelprodukte. Auch ein Neu–Ulmer Feinkosthändler hatte sich vor einigen Jahren bereits mit McDonald's angelegt.
Schnellrestaurantkette stellt Löschantrag
McDonald's habe keinen Nachweis dafür erbracht, dass die Marke fünf Jahre lang ununterbrochen genutzt worden sei, begründete das Gericht sein Urteil. Der Streit hatte bereits 2017 begonnen. Damals stellte die irische Schnellrestaurantkette Supermac's beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) den Antrag, die Marke „Big Mac“ in der EU zu löschen.
Das EUIPO gab dem Antrag Anfang 2019 teilweise statt. Unter anderem für Geflügelprodukte ließ es den Markenschutz aber bestehen. Supermac's wandte sich an das EU–Gericht, welches die Entscheidung des EUIPO nun aufhob und teilweise änderte.
So stellte es fest, dass McDonald's beispielsweise nicht genügend Beweise für die Nutzung der Marke „Big Mac“ für Hühnchensandwiches erbracht habe. Es fehlten Angaben unter anderem zu den Verkaufsmengen.
„Der legendäre Big Mac“ werde in ganz Europa geliebt
EU–Markenrechte, sogenannte Unionsmarken, gelten in der gesamten Europäischen Union und bestehen neben nationalen Marken. Gegen das Urteil kann McDonald's noch vor der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgehen.
Der Konzern erklärte am Mittwoch zu der Entscheidung, der „legendäre Big Mac“ werde von Kunden in ganz Europa geliebt. McDonald's freue sich darauf und sei stolz, weiter für lokale Gemeinschaften zu arbeiten, wie schon seit Jahrzehnten.
Mit Informationen von AFP.


