Fahrzeugmarkt: So schützen Sie sich vor Tücken und Gefahren beim Verkauf des Autos

Privater Autokauf: Der Verkäufer sollte die Schlüssel erst nach der erfolgten Ummeldung überreichen, raten Versicherungsexperten. Fahrzeugpapiere und Kennzeichen können zuvor bei der Zahlung des Kaufbetrags übergeben werden.
Hagen Lehmann Cobug/HUK-COBURG/obs/dpa- Über sechs Millionen Gebrauchtwagen wechseln jährlich in Deutschland den Besitzer.
- Die Polizei Südhessen warnt vor dem Verkauf angemeldeter Autos wegen Missbrauchsgefahr.
- Abmeldung vor der Übergabe schützt rechtlich und finanziell, erschwert aber den Verkaufsprozess.
- Probefahrten mit abgemeldetem Auto erfordern Kurzzeitkennzeichen und speziellen Versicherungsschutz.
- Vor Fahrzeugverkauf persönliche Daten aus Infotainmentsystemen löschen, rät die HUK-Coburg.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Wer sein altes Auto verkaufen möchte, bekommt beim privaten Verkauf oft mehr Geld, als wenn er es beim Händler in Zahlung gibt. Doch das birgt erhebliche Tücken und unerwartete Gefahren. „Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug niemals im angemeldeten Zustand“, warnt die Polizei Südhessen. Dort habe es vermehrt Fälle gegeben, in denen das Auto angemeldet, übergeben und dann für Straftaten genutzt wurde. Unter anderem seien mit den Daten HU-Bescheinigungen gefälscht und teuer weiterverkauft worden, sagte eine Polizeisprecherin dieser Zeitung.
Im ersten Halbjahr 2025 wurden laut Kraftfahrtbundesamt 3,86 Millionen Gebrauchtwagen umgeschrieben, also verkauft. Der Großteil der Verkäufe läuft über den Marken- und Gebrauchtwagenhandel. Auf den Privatmarkt entfällt knapp ein Viertel, berichtet die Deutsche Automobil Treuhand (DAT). Die Antworten auf folgende Fragen helfen beim Privatverkauf
Sollte ich den Wagen abmelden, bevor ich mich auf die Suche nach einem Käufer mache?
Das hat einen großen Nachteil: Sobald das Auto abgemeldet ist, darf es nicht mehr auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Auch erlischt der Versicherungsschutz. Probefahrten sind also unmöglich. Zudem darf es nicht mehr auf der Straße oder auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden, sondern nur noch auf einem privaten Stellplatz. Ist das Fahrzeug abgemeldet, sind für Probefahrten Kurzzeitkennzeichen nötig. Dafür gibt es spezielle Haftpflichttarife.
An Versicherungsschutz bei Probefahrten denken
Was ist bei Probefahrten wichtig?
Der Autobesitzer muss sich vergewissern, dass der potenzielle Käufer einen Führerschein hat. Zudem sollte geklärt werden, was bei einem Unfall bei der Probefahrt passiert: Wer übernimmt die Schäden am Fahrzeug sowie die Kosten der Selbstbeteiligung und der Rückstufung des Versicherungsvertrags? Zudem kann es sinnvoll sein, die eigene Kfz-Versicherung zu informieren, rät das Verbraucherportal finanztip.de. Denn der mit ihr vereinbarte Fahrerkreis wird durch die Probefahrt möglicherweise erweitert.
Welche Folgen drohen, wenn das Auto vor der Übergabe nicht bei der Zulassungsstelle abgemeldet wird?
Es droht viel Ärger. Solange das Fahrzeug auf den Verkäufer zugelassen ist, bleibt er für alle damit verbundenen Aktivitäten verantwortlich, auch für Unfälle und Verkehrsverstöße, warnt die Allianz. Sollte der neue Besitzer das Fahrzeug vor der offiziellen Umschreibung nutzen und gegen Verkehrsregeln verstoßen, schlagen Bußgelder und Strafen zunächst beim Verkäufer auf. Die Abmeldung stelle sicher, dass die Verantwortung nicht mehr beim Verkäufer liegt. Eine nachträgliche Abmeldung des Autos ist schwierig und mit erhöhten Kosten verbunden. Unter Umständen muss bei der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden.
Diese Daten gehören in den Kaufvertrag
Muss ich einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen?
Das empfiehlt der ADAC nachdrücklich, um bei Problemen etwas in der Hand zu haben. Musterverträge gibt es bei ihm und bei manchen Versicherungen. Im Kaufvertrag sollten nicht nur die Vertragspartner und der Kaufpreis stehen, sondern auch die Fahrzeugdaten samt Kilometer-Stand, Vorschäden und Vorbesitzer, rät der Versicherer-Verband GDV. Neben dem Datum sollte auch die Uhrzeit des Vertragsabschlusses festgehalten werden, damit Strafzettel und Bußgelder dem tatsächlichen Verursacher richtig zugeordnet werden können. Üblicherweise wird im Kaufvertrag die Gewährleistung für unbekannte Mängel ausgeschlossen. Zwischen Privatpersonen ist das möglich.
Wie sollte der Kaufpreis gezahlt werden?
Der ADAC empfiehlt, dass der volle Kaufpreis bei Übergabe des Fahrzeugs in bar zu zahlen ist. Das ist rechtlich zulässig, obwohl auf dem Privatmarkt im Schnitt 13.070 Euro gezahlt werden, so die DAT-Zahlen für 2024. Zwar will die EU-Kommission für Barzahlungen eine Obergrenze von 10.000 Euro einführen, um Finanzkriminalität zu bekämpfen. Das soll aber nicht für Verkäufe von privat an privat gelten, etwa bei Gebrauchtwagen.
Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
Mit dem Autokauf geht die Kfz-Versicherung automatisch auf den Käufer über. Der kann sich dann einen neuen Versicherer suchen. Denn auf den Straßen soll kein Fahrzeug unversichert unterwegs sein, erklärt der ADAC. Daher sollte der Verkäufer seinem Versicherer eine Kopie des Kaufvertrags zur Information schicken. Die Abmeldung beendet in der Regel die Versicherungspflicht des Verkäufers: Er muss keine weiteren Prämien zahlen und haftet nicht für Schäden nach dem Verkauf.
Wie soll ich also vorgehen?
Johannes Maslowski, Leiter Private Autoversicherung bei der Allianz Versicherungs-AG, rät zur Abmeldung vor der Übergabe. Das schütze den Verkäufer rechtlich und finanziell. In der Praxis passiere das aber häufig nicht, weil es den Verkaufsprozess erschwert. Sein Rat: „Es kann bei Verkauf und der Übergabe der Fahrzeugpapiere und Kennzeichen vereinbart werden, die Schlüsselübergabe erst nach der erfolgten Ummeldung durchzuführen.“ Als weitere Möglichkeit nennt er, das Fahrzeug bei Übergabe digital abzumelden, wenn die Zulassungsstelle diesen Service anbietet. Am Tag der Übergabe darf es trotzdem noch bis Mitternacht gefahren werden.
So verhindern Sie den Missbrauch Ihrer Daten
Autos sind heutzutage fahrende Computer. Sie sammeln und speichern im Lauf der Zeit viele persönliche Daten wie Adressen, Telefonlisten, Apps und Ziele im Navigationssystem. Daher empfiehlt die HUK-Coburg, vor dem Autoverkauf zur eigenen Sicherheit alle Systeme zurückzusetzen. Das betreffe vor allem Autos mit integriertem Infotainment-System. „Melden Sie sich vorab sicherheitshalber von allen Apps ab und trennen Sie Verknüpfungen mit Remote-Apps“, rät der zweitgrößte deutsche Autoversicherer. Um persönliche Daten zu löschen, solle die Funktion „Zurücksetzen auf Werkeinstellungen“ genutzt werden. Zudem ist es ratsam, auch den Datenschutzbeauftragten des Herstellers über den Halterwechsel zu informieren, damit er vorhandene Daten löscht.
