Wenn ein Feuerwehrmann binnen weniger Minuten einsatzbereit sein muss, gilt eine Rufbereitschaft als Arbeitszeit. Dies entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil. Wie die Rufbereitschaft zu vergüten ist, musste der EuGH allerdings offen lassen.
Konkret ging es um ei...