Ab Mittwochabend, 25. März, können Selbstständige, Freiberufler und gewerbliche wie soziale Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern, deren Existenz durch die Corona-Krise bedroht ist, Soforthilfen des Landes Baden-Württemberg beantragen. „Wir lassen in dieser Ausnahmesituation niemanden allein“, sagte Landeswirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). In einem ersten Schritt gehe es darum, „dass offene Rechnungen weiter bezahlt oder Mieten weiter überwiesen werden können“.

So ist die Soforthilfe gestaffelt

Dafür will das Land einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse gewähren. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten.
  • Sie beträgt für drei Monate insgesamt und maximal 9000 € für Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten.
  • 15 000 € für Firmen mit bis zu 10 Beschäftigten.
  • 30 000 € für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
  • Förderfähig sind Anträge, die sich auf Liquiditätsengpässe beziehen, die seit dem 11. März 2020 entstanden sind.

Hilfsprogramm für Selbstständige und Kleinunternehmen

Das Landesprogramm werde eng mit dem des Bundes abgestimmt, um alle Betroffenen schnell und wirksam zu unterstützen, versprach Hoffmeister­-Kraut. Der Bund hat ebenfalls ein Hilfsprogramm für Selbstständige und Kleinunternehmen angekündigt, aber noch keine Details seiner Förderkonditionen bekanntgegeben. Sobald diese vorliegen, werde man sie prüfen, sagte eine Sprecherin des Stuttgarter Wirtschaftsministeriums. Ziel sei eine enge Verzahnung, Doppelförderungen durch Bund und Land seien nicht vorgesehen. Das hänge aber auch von den Berliner Maßgaben ab. Umgekehrt gelte: Selbstständigen und Kleinunternehmen im Land sollten in keinem Fall Nachteile entstehen.

Deshalb ist die sofortige Hilfe so wichtig

Die Kammern von Handel, Industrie und Handwerk, die auch für Nicht-Kammermitglieder die Vorprüfung der Anträge übernehmen, rechnen jedenfalls mit Tausenden von Anträgen. „Viele Betriebe sind im Stillstand, sie brauchen sofort Unterstützung. Kosten laufen weiter, Fachkräfte müssen bestmöglich gehalten werden“, sagte der Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK), Wolfgang Grenke.
Das Programm des Landes sei richtig, könne aber „nur ein erster Schritt sein“. Bei den Handwerksbetrieben sei die Verunsicherung enorm, sagte Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold: „Auch bei Betrieben, die noch geöffnet sein dürfen, brechen Umsätze weg. Aufträge werden storniert oder für die kommenden Wochen nicht erteilt.“ Dazu komme die Sorge ums Personal und das ständige Risiko einer Betriebsschließung.

6,2 Mrd. € für die Bekämpfung der Corona-Pandemie

Laut dem vergangene Woche verabschiedeten Nachtragsetat stellt das Land bis zu 6,2 Mrd. € für die Bekämpfung der Corona-Pandemie und die Linderung ihrer wirtschaftlichen Folgen bereit. Aus dem internen Kabinettsbeschluss geht hervor, dass das Wirtschaftsressort für die ersten Wochen mit einem Mehrbedarf von 1,5 Mrd. € für die Corona-Soforthilfe rechnet. Insgesamt sind dafür 3,5 Mrd. € Euro veranschlagt.

Geplant: Krisenberatungsprogramm für Mittelständer und Selbstständige

Daneben arbeitet das Ressort an einem Krisenberatungsprogramm für Mittelständler und Selbstständige sowie an einem Konzept für einen Beteiligungsfonds, um „systemrelevante Unternehmen“ zu stärken. Für den Fonds sind 1 Mrd. € an Landesmitteln einkalkuliert. Zudem wird der finanzielle Rahmen für Landesbürgschaften in diesem Jahr von 200 Mio. € auf 1 Mrd. € verfünffacht. Die Bürgschaftsquote für Unternehmen, die von der Corona-Krise in besonderer Weise betroffen sind, kann von derzeit 50 auf bis zu 80 Prozent erhöht werden.

Mehr als 20 000 Anträge auf Soforthilfe innerhalb weniger Stunden

Mehr als 20 000 Selbstständige und kleine Unternehmen aus dem Südwesten haben innerhalb der ersten Stunden einen Antrag auf finanzielle Soforthilfe des Landes gestellt. Minütlich kämen weitere hinzu, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums am Donnerstagmorgen. Das Programm war am Mittwochabend angelaufen.Selbstständige ohne Angestellte und Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten, die unter den Folgen der Corona-Krise leiden, können einmalig bis zu 9000 Euro erhalten, die sie nicht zurückzahlen müssen. Für Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten gibt es maximal 15.000 Euro. Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten sollen bis zu 30.000 Euro bekommen können. Im Internet berichteten Nutzer von Problemen mit der Plattform, über die die Anträge elektronisch gestellt werden können. Auch am Donnerstagmorgen war die Seite zeitweise nicht zu erreichen. Das Ministerium sprach bei Twitter von Server-Problemen bei der IHK.

Das  Antragsverfahren

Die Antragsformulare sollen von diesem Mittwochabend an elektronisch auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums abrufbar sein: https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona/
Einreichen müssen die Betroffenen die Anträge dann über einen Upload auf der dafür zentral eingerichteten Internetseite der Kammerorganisation:  www.bw-soforthilfe.de