
Bürgergeld-Empfänger: Wer für Kabel-TV nicht zahlt, sitzt vorm schwarzen Bildschirm
Bislang übernahm meist das Jobcenter die Kosten für einen Kabelanschluss für Bezieher von Bürgergeld. Das wird jetzt anders. Wer nicht zahlt, sitzt vor einem schwarzen Bildschirm.

Spätestens ab dem 1. Juli 2024 dürfen Kabelgebühren nicht mehr auf alle Mieterinnen und Mieter eines Hauses umgelegt werden. Bezieher von Bürgergeld sind doppelt betroffen.
dpa