Black Friday: Es geht los! Wie man wirklich Schnäppchen machen kann

Die Werbung für die Angebotstage ist allgegenwärtig, auch im stationären Handel.
Christian Beutler/dpa- Black Friday und Cyber Monday sind wichtige Aktionstage für Schnäppchenjäger.
- Laut HDE wird 2023 ein Umsatz von 5,9 Milliarden Euro erwartet.
- Untersuchungen zeigen nur etwa 6% Rabatt im Schnitt.
- Verbraucherzentrale rät zu vorsichtiger Vorbereitung und Preisvergleichen.
- Betrug ist an diesen Tagen verbreitet, daher sollte man sich gut informieren und sicher bezahlen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Überall schreit es einem förmlich entgegen, kaum ein Klick im Internet mehr ohne entsprechende Werbung: Bald gibt es die Superschnäppchen! Aus den Angebotstagen Black Friday und Cyber Monday, die vor einigen Jahren vor allem durch den Onlinehandel aus den USA auch nach Europa geschwappt sind, ist bei vielen Anbietern inzwischen eine ganze Black Week geworden, eine Woche mit Sonderangeboten, vor allem im technischen Bereich. Doch wie nehmen die Deutschen die Angebotstage an? Kann man da wirklich sparen?
Wieviel geben die Menschen an den Aktionstagen aus?
Der Handelsverband Deutschland (HDE) geht davon aus, dass an den Aktionstagen Black Friday und Cyber Monday ein Umsatz von 5,9 Milliarden Euro erzielt wird. Damit bliebe er auf dem Vorjahresniveau. „In diesem Jahr gehen online und offline wieder viele Verbraucher zu Black Friday und Cyber Monday auf die Jagd nach Schnäppchen. Doch auch rund um die Aktionstage ist die allgemeine Kaufzurückhaltung zu spüren“, sagt Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. In den vergangenen Jahren seien die Ausgaben zu den Aktionstagen im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr jeweils noch um 20 Prozent und mehr gewachsen. Allerdings sei schon 2023 im Vorjahresvergleich nur ein geringes Umsatzwachstum um sechs Prozent zu verzeichnen gewesen.
Wie viele Verbraucher werden da einkaufen?
Zum Black Friday will nach einer Umfrage mit 46 Prozent fast die Hälfte der Befragten auf Schnäppchenjagd gehen, zum Cyber Monday gut ein Drittel. Beim Meinungsforschungsunternehmen Kantar gaben sogar 67 Prozent der Befragten in Deutschland an, an Black Friday einkaufen zu wollen.
Kann man an diesen Tagen überhaupt Schnäppchen machen?
„Ich würde nicht ausschließen, dass es an Black Friday oder in der Black Week vielleicht das ein oder andere Schnäppchen gibt“, formuliert Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vorsichtig. Studien zeigten aber, dass Waren an diesem Tag über alle Artikelkategorien und Anbieter hinweg nur rund 6 Prozent günstiger sind. „Es ist also ein eher überschaubarer Rabatt.“ An den Aktionstagen würden vornehmlich Produkte verkauft, die nicht so ganz „up to date“ seien, also beispielsweise ältere Modelle oder Geräte in Farben, die nicht gut laufen. Oder die Ausstattung sei schlechter, wie zum Beispiel weniger Speicherplatz bei einer Kamera.
Wie geht das am besten?
Wenn man sich vorab gut informiert und genau weiß, welches Smartphone in welcher Ausführung man haben will, dann kann man unter Umständen ein Schnäppchen machen, sagt Buttler. Denn es können durchaus sein, „dass das von dem ein oder anderen Händler rausgehauen wird, wenn es vorher nicht so gut lief“.
Wie informiere ich mich vorab?
Zum einen müssen man genau wissen, was man will und braucht. Stiftung Warentest empfiehlt, sich dafür eine Liste zu erstellen mit Produkten, die man unbedingt kaufen will und sich einen Preisrahmen zu setzen, über den man nicht hinausgeht. Für Buttler geht das am besten, wenn man sich schon eine Weile vorab über Preisvergleichsportale informiert. „Vor allem die Charts mit den Preisen der letzten Monate helfen.“ Man sollte ein Gefühl dafür bekommen, was ein Gegenstand wirklich wert ist. Und nur dann an Black Friday zuschlagen, wenn er wirklich günstiger ist.
Wann ist Werbung irreführend?
Gerade rund um die Aktionstage entdeckt der Verbraucherschützer viel kritikwürdige Werbung. „Wir haben zwar gesetzliche Vorgaben, es ist aber uferlos, was da an eigentlich verbotener Werbung läuft.“ Anbieter dürften zwar mit Rabattpreisen werben, sie müssten aber den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Manche Händler tricksen dabei laut Buttler allerdings und geben Mondpreise oder nicht nachvollziehbare Unverbindliche Preisempfehlungen (UVP) an. „Preistransparenz findet man häufig nicht, es wird sehr aggressiv geworben, teilweise mit reduzierten Lagerbeständen und künstlicher Verknappung“. Deshalb lohne sich zusätzlich zum Blick auf die Werbung ein Preisvergleich.
Wie schütze ich meine Daten und mein Geld?
An Angebotstagen treiben auch besonders viele Betrüger ihr Unwesen. „Bevor Sie bestellen, raten wir, den Shop unter die Lupe zu nehmen: Suchen Sie etwa nach Nutzerrezensionen und einem Impressum“, erklärt Stiftung Warentest. „Wenn einer erst eine Woche vorher online gegangen ist, tausende super Bewertungen hat und unglaubliche Angebote, lieber die Finger davon lassen, das ist bestimmt ein Fake“, ergänzt Buttler. Außerdem sollte man bei Händlern, die man nicht kenne, nicht per Vorkasse zahlen – das Betrugsrisiko sei groß. Die Zahlung mit der Kreditkarte biete etwas mehr Sicherheit als Bezahldienste wie Paypal. „Auch bei diesen Bezahldiensten gibt es einen Käuferschutz, der wird aber gerade bei hochpreisigen Artikel im Nachgang auch mal verweigert“, erzählt er.
Der Verbraucherschützer rät abgesehen davon schlicht zu gesundem Menschenverstand: „Es hat keiner was zu verschenken, es gibt nicht plötzlich das neues iPhone in der XXL-Variante für 399 Euro oder eine echte Louis-Vuitton-Tasche für 30 Euro, nur weil Black Friday ist“. Gerade bei Verkaufsplattformen und Marktplätze sollten Kundinnen und Kunden über die Plattformsysteme bezahlen und sich nicht aus dem geschützten Bereich herauslotsen lassen. Man sollte seiner Meinung nach auch im stationären Handel nach Angeboten schauen. Da bekäme man einen besseren Eindruck vom Laden und seinen Dienstleistungen als im Internet.
Was mache ich bei Fehlkäufen?
Man darf im Onlinehandel 14 Tage lang sein Widerrufsrecht geltend machen, erklärt Verbraucherschützer Oliver Buttler. Das sei so geregelt, weil man dort Waren nicht an- oder ausprobieren kann. Wichtig sei allerdings, die Ware nicht nur mit Retourenschein zurückzusenden, sondern ausdrücklich den Widerruf zu erklären, am besten nachweisbar.


