Erst bauen, dann abnicken: Bei der Bauabnahme bestätigen Bauherrin oder Bauherr, dass ein übergebenes Objekt so hergestellt wurde wie vertraglich vereinbart. Im Falle von Eigentumswohnungen ist die Abnahme zweigeteilt. Sowohl die Wohnung als Sondereigentum als auch das Gemeinschaftseigentum müsse...