Arbeitsrecht
: Muss ich den Urlaub fürs ganze Jahr verplanen?

„Verplant bitte zeitnah alle Urlaubstage für das Jahr 2025.“ Darf der Arbeitgeber das verlangen? Und was ist eigentlich mit einer Urlaubssperre?
Von
dpa
Bremen
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Segelboot vor Portoferraio auf Elba: ARCHIV - Bella Italia: Damit im Urlaub keine bösen Überraschungen warten, können Touristen nun über eine neue Datenbank die Seriosität von Anzeigen für Ferienwohnungen und Ferienhäusern prüfen. (zu dpa: «Italien: Ferienhäuser müssen registriert sein») Foto: Bernhard Krieger/dpa-mag - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Magazin +++ dpa-Magazin +++

Segelboot vor Portoferraio auf Elba: Manche Arbeitgeber planen am liebsten voraus - und fordern ihre Beschäftigten auf, allen Urlaub schon jetzt für das gesamte kommende Jahr zu beantragen. Aber ist das erlaubt?

Bernhard Krieger/dpa-mag/dpa
  • Arbeitgeber dürfen nicht verlangen, dass der gesamte Jahresurlaub vorab geplant wird.
  • Maximal 60% des Jahresurlaubs können vorgeschrieben werden, der Rest bleibt flexibel.
  • Urlaubssperren sind bei dringenden betrieblichen Gründen möglich, z.B. wichtige Aufträge.
  • Gründe für Urlaubssperren müssen transparent kommuniziert werden.
  • Lange oder unbegrenzte Urlaubssperren verletzen Arbeitnehmerrechte.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Haben Sie auch schon alle Urlaube für 2025 geplant? Oder gehören Sie eher zum Typ Last Minute und wissen noch gar nicht, wann Sie sich freinehmen möchten? Manche Arbeitgeber planen am liebsten voraus – und fordern ihre Beschäftigten auf, allen Urlaub schon jetzt für das gesamte kommende Jahr zu beantragen. Aber ist das erlaubt?

Nein, der Arbeitgeber kann zwar verlangen, dass Arbeitnehmer ihren Urlaub frühzeitig planen – aber das darf nicht für den gesamten Anspruch gelten. Eine bestimmte Zahl an Urlaubstagen müssen Beschäftigte schließlich auch für unvorhergesehene Fälle zurückhalten können.

Flexibilität ja, aber Ablehnung von Urlaubswünschen geht auch

Der Arbeitgeber darf in der Regel maximal 60 Prozent des Jahresurlaubs vorgeben, erklärt die Arbeitnehmerkammer Bremen. Die verbleibenden 40 Prozent können Beschäftigte somit zur individuellen Planung nutzen.

Wie die Arbeitnehmerkammer Bremen vorrechnet, wären es bei einer Fünf-Tage-Woche und dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Urlaubstagen pro Jahr insgesamt 8 Urlaubstage, die frei verplanbar bleiben müssen.

Es sind aber auch immer Ausnahmen von dieser Regelung denkbar, etwa, weil in der zweiten Jahreshälfte besonders viele Aufträge anstehen. Und: Der Urlaub muss ganz normal beantragt werden. Heißt: Der Arbeitgeber kann die Urlaubswünsche unter bestimmten Umständen auch ablehnen, so die Arbeitnehmerkammer. Etwa, wenn Kolleginnen und Kollegen mit Kindern zu Ferienzeiten Vorrang haben oder dringende betriebliche Belange gegen die freien Tage sprechen.

Was ist bei einer Urlaubssperre?

Wenn der Arbeitgeber dagegen eine Urlaubssperre verhängt, kann das für viele Mitarbeiter genauso ärgerlich sein, vor allem, wenn sie gerade für diesen Zeitraum ihren Urlaub geplant hatten. Doch stellt sich die Frage: Darf eine Chefin oder ein Chef den Urlaub tatsächlich verweigern, etwa aufgrund eines wichtigen Auftrags oder wenn ein Mitarbeiter häufig krank ist?

„Arbeitgeber dürfen eine Urlaubssperre verhängen, wenn es dringende betriebliche Gründe gibt“, so die Fachanwältin fürs Arbeitsrecht Patrizia Antoni auf dem Unternehmer-Portal „Impulse.de“. Etwa eine längere Krankheitsphase eines Mitarbeiters rechtfertigt keine Urlaubssperre, da jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat, der auch bei Krankheit bestehen bleibt.

Wann der Arbeitnehmer eine Urlaubssperre anordnen kann

Eine Urlaubssperre kann laut Antoni aber in bestimmten Situationen gerechtfertigt sein. Beispielsweise, wenn ein Unternehmen durch die rasche Abwicklung eines wichtigen Auftrags eine drohende Insolvenz abwenden möchte, kann es nachvollziehbar sein, den Urlaub zu sperren. Auch in Krisensituationen, etwa bei plötzlicher hoher Nachfrage, dem Ausfall wichtiger Maschinen oder dringenden Softwareproblemen, kann eine Urlaubssperre notwendig werden, so Antoni. Das Gleiche gilt für Krankheitswellen, die den Betrieb erheblich beeinträchtigen.

Ebenso können wichtige Fristen oder Termine eine Rolle spielen, zum Beispiel wenn ein Mitarbeiter für einen entscheidenden Kundentermin benötigt wird und der einzige Kollege, der sie unterstützen könnte, bereits im Urlaub ist. Auch saisonale Hochzeiten wie Weihnachten im Einzelhandel oder der Jahresabschluss in Unternehmen können es laut Antoni erforderlich machen, den Urlaub einzuschränken. Schließlich können auch zu viele gleichzeitige Urlaubsanfragen dazu führen, dass das Geschäft stillzustehen droht – in diesem Fall ist es ebenfalls legitim, eine Urlaubssperre zu verhängen.

Aber: Es ist entscheidend, dass Arbeitgeber die Gründe für eine Urlaubssperre transparent kommunizieren und dabei die Rechte der Arbeitnehmer wahren. Laut Antoni gibt es keine gesetzliche Obergrenze für die Dauer einer Urlaubssperre; sie kann von einem einzigen Tag bis hin zu mehreren Monaten variieren, je nach betrieblichem Bedarf. Dennoch müssen Arbeitgeber den Urlaubsanspruch ihrer Mitarbeiter respektieren, da ein langanhaltender oder unbegrenzter Urlaubsstopp die Arbeitnehmerrechte erheblich beeinträchtigen kann.