Abzocke in BW
: Immobilien-Teilverkauf wird zur Kostenfalle für Senioren

Viele Banken verwehren älteren Hausbesitzern Kredite. Diese Weigerung zwingt Senioren mitunter zu riskanten Teilverkäufen. Das wollen die Justizminister der Länder ändern.
Von
Theo Westermann
Stuttgart
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Eine aeltere Frau liest am einen Brief vor einem Briefkasten: ILLUSTRATION - Ab Juli steigen nicht nur die normalen Renten, sondern auch die Hinterbliebenenrenten. (zu dpa: «Eigene Einkünfte? Freibetrag bei Witwenrente steigt an») Foto: Christin Klose/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Ältere Immobilienbesitzer tun sich oft schwer, einen Kredit für die Modernisierung ihres Hauses zu bekommen.

Christin Klose/dpa
  • Justizminister kritisieren Risiken beim Immobilien-Teilverkauf und fordern besseren Verbraucherschutz.
  • Initiative verlangt klare Vertragsgestaltung und Schutz vor negativen Folgen für ältere Hausbesitzer.
  • Banken sollen Kreditrichtlinien für Senioren überarbeiten, um faire Finanzierung zu ermöglichen.
  • Teilverkäufe bergen hohe Kosten, Risiken und einseitige Vorteile für Investoren.
  • Von 2020 bis 2024 wurden rund 5000 Teilverkäufe durchgeführt, meist von Personen über 65 Jahren.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Abzocke, Fallstricke, einseitige Kosten-Nutzen-Verteilung und teils zweifelhafte Vertragsgestaltung: Das Justizministerium hat die Praxis des sogenannten Immobilien-Teilverkaufs kritisch im Visier und will die Verbraucher besser schützen. Deshalb hat Justizministerin Marion Gentges (CDU) zusammen mit ihren Kollegen aus Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen eine Initiative bei der  Justizministerkonferenz eingebracht und dafür Unterstützung ihrer Kollegen gefunden. Die Justizminister sind sich einig: Der Immobilien-Teilverkauf könne „erhebliche Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher“ bergen.

Die Initiative hat zwei Stoßrichtungen: Einmal wird die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz aufgefordert, einen Vorschlag zur Präzisierung und Klarheit der Vertragsgestaltung bei diesem Immobiliengeschäft vorzulegen. Besonderes Augenmerk gelegt werden soll einerseits auf Aufklärungspflichten und andererseits auf einen Schutz der Verbraucher vor besonders gravierenden Folgen des Vertragsmodells. Die zweite Stoßrichtung sind die Banken. Sie sollen verpflichtet werden, ihre Kreditwürdigkeitsrichtlinien zu überprüfen.

Justizministerin Gentges betont gegenüber unserer Redaktion die Zielrichtung: „Ältere Verbraucher, die ihre eigene Immobilie bewohnen, dürfen nicht durch übermäßige Anforderungen an ihre Kreditwürdigkeit in komplexe und risikenbehaftete Immobilien-Teilverkäufe gedrängt werden. Wir müssen einen gesetzgeberischen Rahmen schaffen, der ihre Rechte schützt und zudem sicherstellt, dass sie Zugang zu fairen und transparenten Finanzierungsmöglichkeiten haben.“

Banken geben keine Kredite

Dahinter steckt folgende Erfahrung: Ältere Menschen gelten oft als nicht mehr kreditwürdig, weil sie das Darlehen nicht mehr zu Lebzeiten zurückzahlen können. Was ist aber, wenn sie als Hausbesitzer Geld brauchen, etwa für teure energetische Sanierungsmaßnahmen? Im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung werde nicht anerkannt, dass ihre werthaltige Immobilie als Sicherheit dienen könnte, sagt die Justizministerin.

Das Modell Immobilien-Teilverkauf funktioniert im Prinzip so, dass in aller Regel 50 Prozent der Immobilie an einen Investor verkauft wird, der Verkäufer eine Sofortauszahlung und ein Nießbrauchrecht erhält. In der Regel nach dem Tod des Teilverkäufers erfolgt der Gesamtverkauf der Immobilie an einen Dritten. Der Teilkäufer lässt sich aber einen garantierten Mindesterlös von üblicherweise 117 Prozent des von ihm gezahlten Kaufpreises zusichern.

Viele Fallstricke beim Teilverkauf

Fallstricke sind hohe Gebühren und ein monatliches Nutzungsentgelt. Wenn dieses nicht gezahlt wird, droht schnell der Verkauf. Auch die Instandhaltungskosten bleiben beim Verkäufer. Die vertragliche Gestaltung sieht oft so aus, dass der Verkäufer Wertverluste des Gesamtgrundstücks alleine trägt, während der Käufer an Wertsteigerungen partizipiert beziehungsweise sich schon vorab zusichern lässt.

Nach Angaben des Bundesverbands Immobilienverrentung wurden 2020 bis 2024 rund 5000 Immobilien-Teilverkäufe durchgeführt. Demnach liegt das Durchschnittsalter der Teilverkäufer bei über 65 Jahren. Das Vertragsmodell existiert erst seit wenigen Jahren.