Rundfunkbeitrag
: Unter diesen Bedingungen gibt es eine GEZ-Befreiung

Nicht jeder muss in Deutschland eine GEZ-Gebühr bezahlen. Es gibt eine ganze Reihe von Ausnahmen, die zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag berechtigen. Hier gibt es den Überblick:
Von
Daniel Steiger
Berlin
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Für wen gibt es eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag? Hiehr gibt es die Übersicht.

Jens Büttner/dpa

Aktuell wird wieder mal über eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages in Deutschland gestritten. Ab 2025 soll die monatliche GEZ-Gebühr um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. Doch nicht jeder muss den Rundfunkbeitrag zahlen. Es gibt eine Reihe von Ausnahmen, um von der GEZ-Gebühr befreit zu werden.

Ausnahmen: Wann gibt es die Befreiung von der GEZ-Gebühr?

Laut Rundfunkbeitragsservice von ARD und ZDF gibt es eine ganze Reihe von Gründen, bei denen man einen Antrag auf Befreiung von der GEZ-Gebühr stellen kann. Bürger können sich von der Rund­funk­beitrags­pflicht befreien lassen, wenn sie eine der folgen­den Sozial­leistun­gen erhal­ten:

  • Bürger­geld (früher Arbeits­losen­geld II oder Sozial­geld) ein­schließ­lich Leistun­gen nach § 22 Sozial­gesetz­buch (SGB) II - Be­freiungs­grund 403 b
  • Hilfe zum Lebens­unter­halt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundes­ve­rsorgungs­gesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d) - Befreiungs­grund 401
  • Grund­sicherung im Alter und bei Erwerbs­min­derung (4. Kapitel SGB XII) - Befreiungs­grund 402
  • Leistun­gen nach dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG), Berufs­aus­bildungs­beihilfe, Ausbildungs­geld nach §§ 122ff. SGB III, wenn die Empfänger nicht bei den Eltern wohnen - Befreiungsgründe 405 a, b, c
  • Leistun­gen nach dem Asyl­bewerber­leistungs­gesetz - Befreiungs­grund 404
  • Blinden­hilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG) - Befreiungs­grund 410
  • Pflege­geld nach landes­gesetz­lichen Vor­schriften (Landespflegegeldgesetze) - Befreiungs­grund 407
  • Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegs­opfer­für­sorge nach dem BVG - Befreiungsgrund 407
  • Pflege­zulagen nach dem Lasten­ausgleichs­gesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1) - Befreiungs­grund 408

Befreien lassen können sich außer­dem:

  • Personen, denen wegen Pflege­bedürftigkeit ein Frei­betrag zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG) - Befreiungsgrund 408
  • Voll­jährige, die im Rahmen einer Leistungs­gewährung in einer stationären Ein­richtung leben (§ 45 SGB VIII) - Befreiungs­grund 409

Härtefallanträge zur GEZ-Befreiung

Auch jenseits dieser Gründe können immer Härtefallanträge zur GEZ-Befreiung gestellt werden. Das gilt zum Beispiel für Menschen, die...

... keine der oben ge­nannten Sozial­leistungen, weil die Ein­künfte die Be­darfs­grenze über­schreiten? Voraussetzung: Das Ein­kommen über­schreitet Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monat­lichen Rund­funk­beitrags von 18,36 Euro.

... die auf eine der oben ge­nannten Sozial­leistungen verzichten, obwohl Sie einen An­spruch darauf haben?

... die studieren, sind vom BAföG-Bezug aus­ge­schlossen sind, weil sie sich beispiels­weise in einem Zweit­studium be­finden oder die Förde­rungs­höchst­dauer über­schritten haben