Rundfunkbeitrag: Unter diesen Bedingungen gibt es eine GEZ-Befreiung

Für wen gibt es eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag? Hiehr gibt es die Übersicht.
Jens Büttner/dpaAktuell wird wieder mal über eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages in Deutschland gestritten. Ab 2025 soll die monatliche GEZ-Gebühr um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. Doch nicht jeder muss den Rundfunkbeitrag zahlen. Es gibt eine Reihe von Ausnahmen, um von der GEZ-Gebühr befreit zu werden.
Ausnahmen: Wann gibt es die Befreiung von der GEZ-Gebühr?
Laut Rundfunkbeitragsservice von ARD und ZDF gibt es eine ganze Reihe von Gründen, bei denen man einen Antrag auf Befreiung von der GEZ-Gebühr stellen kann. Bürger können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
- Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II - Befreiungsgrund 403 b
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d) - Befreiungsgrund 401
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) - Befreiungsgrund 402
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld nach §§ 122ff. SGB III, wenn die Empfänger nicht bei den Eltern wohnen - Befreiungsgründe 405 a, b, c
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Befreiungsgrund 404
- Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG) - Befreiungsgrund 410
- Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften (Landespflegegeldgesetze) - Befreiungsgrund 407
- Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG - Befreiungsgrund 407
- Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1) - Befreiungsgrund 408
Befreien lassen können sich außerdem:
- Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG) - Befreiungsgrund 408
- Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 SGB VIII) - Befreiungsgrund 409
Härtefallanträge zur GEZ-Befreiung
Auch jenseits dieser Gründe können immer Härtefallanträge zur GEZ-Befreiung gestellt werden. Das gilt zum Beispiel für Menschen, die...
... keine der oben genannten Sozialleistungen, weil die Einkünfte die Bedarfsgrenze überschreiten? Voraussetzung: Das Einkommen überschreitet Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro.
... die auf eine der oben genannten Sozialleistungen verzichten, obwohl Sie einen Anspruch darauf haben?
... die studieren, sind vom BAföG-Bezug ausgeschlossen sind, weil sie sich beispielsweise in einem Zweitstudium befinden oder die Förderungshöchstdauer überschritten haben
