ESC 2025
: Verstößt „Baller“ gegen die Regeln des ESC?

Ein Soundelement des deutschen ESC-Songs von Abor & Tynna könnte für Probleme sorgen.
Von
Judith Müller
Berlin
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Barbara Schöneberger und Abor & Tynna

Barbara Schöneberger und Abor & Tynna

RTL
  • Abor & Tynna haben mit "Baller" den deutschen ESC-Vorentscheid gewonnen.
  • Diskussion über Auto-Tune-Einsatz im Song; könnte gegen ESC-Regeln verstoßen.
  • ESC-Regeln erlauben Auto-Tune als Soundeffekt, aber nicht zur Unterstützung der Live-Performance.
  • Kritik am Live-Auftritt: Abor & Tynna nutzten Auto-Tune-Stellen vom Band.
  • Unklar, ob der Song von der EBU überprüft wird; mögliche Disqualifikation in Basel.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Seitdem Abor & Tynna mit ihrem Song „Baller“ den deutschen ESC-Vorentscheid gewonnen haben, reißt die Diskussion um ihren Titel nicht ab. Besonders ein Punkt sorgt für Aufregung: Könnte die Nutzung von Auto-Tune im Song gegen die offiziellen ESC-Regeln verstoßen? Droht den Künstlern sogar eine Disqualifikation?

Auto-Tune: Ein Regelverstoß oder legitimes Stilmittel?

Die offizielle Regel des Eurovision Song Contests besagt, dass während Live-Auftritten keine automatische Tonhöhenkorrektur, wie etwa Auto-Tune, erlaubt ist. Jeder Gesangspart muss live gesungen werden, und auch Lippensynchronisation ist untersagt. Allerdings erlaubt das Regelwerk die Nutzung von Auto-Tune als Soundeffekt in bestimmten Teilen eines Songs, solange dadurch nicht die gesamte Gesangsleistung verfälscht wird.

Im Falle von „Baller“ scheint genau das der Knackpunkt zu sein. Der markante Refrain mit der Zeile „Balalalalalalalaller“ enthält eindeutig Auto-Tune-Elemente. Diese wurden jedoch bereits in der Studioaufnahme genutzt, um einen bestimmten klanglichen Effekt zu erzielen. Solange dieser Effekt nicht dazu dient, die Live-Performance zu unterstützen, dürfte dies regelkonform sein.

Kritik am Live-Auftritt: Haben Abor & Tynna die Regeln gebrochen?

Ein weiteres Problem könnte allerdings der Live-Auftritt von Abor & Tynna beim deutschen ESC-Vorentscheid „Chefsache ESC“ sein. In der Halbfinalrunde sang sie teilweise über die Auto-Tune-Stellen hinweg, während diese vom Band kamen. Im Finale verzichtete sie darauf, griff aber am Ende doch wieder darauf zurück. Sollte dies in der finalen ESC-Show in Basel erneut passieren, könnte es zu Regelverstoßen führen.

Die ESC-Organisatoren dürften genau hinsehen: Tynna darf nicht so tun, als würde sie live singen, wenn in Wahrheit ein Playback läuft. Falls sie den „Baller“-Refrain in Basel nicht regelkonform performt, könnte das Konsequenzen haben.

Droht Abor & Tynna eine Disqualifikation?

Noch ist unklar, ob die EBU (European Broadcasting Union) den Song überprüfen wird. Solange der Auto-Tune-Einsatz lediglich als Soundeffekt im Refrain besteht und nicht zur Manipulation der Live-Performance genutzt wird, sollte „Baller“ im Wettbewerb bleiben dürfen. Doch Tynna muss aufpassen: Sollte sie sich beim Live-Auftritt nicht strikt an die Regeln halten, könnte es für das Duo ein böses Erwachen geben.

Fans des ESC sind gespannt, wie sich die Situation entwickelt. Wird „Baller“ tatsächlich auf der großen Bühne landen oder könnte es noch eine späte Disqualifikation geben? Die Antwort darauf wird sich in Basel zeigen.