
Kriegswaffenprozess in Hechingen: Passionierter Jäger bestellt auch eine „Bohrmaschine mit 2500 Dübeln“
Das Landgericht Hechingen sah es im Berufungsprozess am Mittwoch als erwiesen, dass ein 59-Jähriger eine Maschinenpistole erwerben wollte. Der Angeklagte hatte betont, er habe „nur“ ein halbautomatisches Gewehr fürs Jagen gebraucht.

Ein passionierter Jäger aus dem Raum Burladingen hat mit einem jüngeren Komplizen versucht, Maschinenpistolen zu kaufen. Auch in zweiter Instanz kam das Gericht zu diesem Urteil.
Patrick Pleul/dpa