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: Verbot von öffentlichen Ansammlungen - diese Geschäfte müssen schließen

Wegen der Corona-Krise dürfen Gaststätten in ihren Räumlichkeiten und auch im Außenbereich keine Gäste mehr bewirten. Zudem sind Gruppenansammlungen im öffentlichen Raum verboten.
Von
Roland Muschel
Stuttgart
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Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, dürfen Restaurants und Gaststätten vorübergehend keine Gäste mehr in ihren Räumlichkeiten bewirten. Auch Gruppenversammlungen sollen verboten werden.

dpa
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