SSV Ulm 1846 Fußball: DFB-Sportgericht verurteilt Holger Betz

Holger Betz darf beim Heimspiel gegen den 1. FC Nürnberg den Innenraum des Donaustadions nicht betreten.
Matthias KesslerSSV-Torwarttrainer Holger Betz ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen unsportlichen Verhaltens zu einem Innenraumverbot verurteilt worden. Der 46-Jährige muss zudem ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro zahlen, weil er bereits in der vergangenen Saison einmal vom Platz geflogen war. Das teilte der DFB mit.
Betz war am vergangenen Sonntag (1. September) gegen den SC Paderborn in der Nachspielzeit reklamierend auf den Rasen gelaufen und hatte daraufhin von Schiedsrichter Florian Lechner die Rote Karte gesehen.
Was das Innenraumverbot bedeutet
Bei einem Innenraumverbot ist es einem Teamoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Holger Betz darf sich also weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Zudem darf er im gesamten Zeitraum mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten. Das Innenraumverbot beginnt für den Torwarttrainer eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff.

