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: Steuern sparen mit der Handwerkerrechnung

AnzeigeViele Hausbesitzer und Mieter können sich über eine spürbare Steuerersparnis freuen, wenn sie Handwerkerleistungen korrekt in der Einkommensteuererklärung angeben.
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Redaktion Sonderthemen
Sonderveröffentlichung

Arbeitsleistungen für Renovierungen können steuerlich abgesetzt werden.⇥Foto: Christoph Soeder/dpa-mag

Christoph Soeder

Wer etwa das Bad renovieren, die Heizung warten oder Reparaturen in der Wohnung erledigen lässt, kann einen Teil der Arbeitskosten steuerlich geltend machen. Doch damit das Finanzamt mitspielt, müssen einige Regeln beachtet werden.

Grundsätzlich gilt: Absetzbar ist nicht die gesamte Handwerkerrechnung, sondern nur der Arbeitslohn inklusive Fahrt- und Maschinenkosten, nicht jedoch die Materialkosten. Bar bezahlte Rechnungen werden nicht akzeptiert. Die Rechnung selbst und der Kontoauszug sollten für eventuelle Rückfragen des Finanzamts griffbereit sein.

Steuerlich begünstigt sind Handwerkerleistungen in einem privat genutzten Haushalt. Auch Mieter können profitieren, etwa wenn sie Handwerkerkosten für Arbeiten in der Wohnung tragen, die sie selbst beauftragt und bezahlt haben. Neubauarbeiten sind grundsätzlich nicht absetzbar.

Die Grenze liegt bei 1.200 Euro jährlich

Besonders häufig genutzt werden die Steuerregeln bei Renovierungen, Modernisierungen oder Reparaturen. Dazu gehören zum Beispiel Malerarbeiten, Sanitärreparaturen, Austausch von Fenstern, Wartung von Heizungen oder das Verlegen neuer Bodenbeläge. Auch der Einsatz eines Elektrikers kann steuerlich relevant sein, wenn er etwa Steckdosen erneuert oder eine defekte Leitung repariert. Wichtig: Die steuerliche Förderung ist begrenzt: Von den reinen Arbeitskosten können 20 Prozent, maximal 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt, von der Einkommensteuer abgezogen werden. Damit lohnt es sich vor allem dann, wenn im Laufe des Jahres mehrere kleinere oder größere Handwerkerrechnungen zusammenkommen. Wer beispielsweise eine Heizungswartung, eine Reparatur im Bad und Malerarbeiten bezahlen musste, kann die Beträge addieren – solange die Höchstgrenze nicht überschritten wird. In der Steuererklärung gehören die Handwerkerkosten in der Regel in den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen beziehungsweise Handwerkerleistungen. Dort sollten nur die tatsächlich begünstigten Kosten eingetragen werden. Viele Steuerprogramme helfen bei der richtigen Einordnung, dennoch lohnt sich ein genauer Blick in die Bescheinigung oder Rechnung des Betriebs.

Auch wenn Belege inzwischen nicht immer direkt mit der Steuererklärung eingereicht werden müssen, kann das Finanzamt später Nachweise verlangen. Deshalb sollten Rechnung, Zahlungsbeleg und gegebenenfalls eine genaue Aufstellung der Arbeitskosten sicher abgelegt werden.⇥pm

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