Bundesfreiwilligendienst
: Freiwillig im Dienst

AnzeigeBufdi oder FSJ helfen bei Berufswahl oder bieten eine sinnvolle Beschäftigung. Auch wenn sich die Dienste ähnlich sind, gibt es einige Unterschiede.
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  • africa-studio.com⇥Honorarfrei

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    Honorarfrei
  • Freiwillige Hilfe stiftet Sinn, bringt Freude und bereichert den Lebenslauf.⇥⇥Foto: NDABCREATIVITY/adobe.stock

    Freiwillige Hilfe stiftet Sinn, bringt Freude und bereichert den Lebenslauf.⇥⇥Foto: NDABCREATIVITY/adobe.stock

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Beide Freiwilligendienste bieten jungen Menschen die Möglichkeit, sich sozial zu engagieren, praktische Erfahrungen zu sammeln und sich beruflich zu orientieren. Doch obwohl sie sich auf den ersten Blick ähneln, gibt es wichtige Unterschiede bei Voraussetzungen, Ablauf und Einsatzbereichen. Ein Vergleich hilft dabei, den passenden Weg zu finden. Für beide Dienste müssen die Bewerber zum Antritt die Schulpflicht hinter sich haben, ein besonderer Abschluss ist nicht notwendig. Wichtig ist Motivation, Zuverlässigkeit und Interesse im Einsatzbereich.

„Bufdi“, der Bundesfreiwilligendienst

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein Angebot an Personen jedes Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. Die Teilnehmer sammeln wertvolle Lebenserfahrung. Einsatzstellen profitieren von engagierter Unterstützung, die ihrer Arbeit zusätzliche Inspiration verleiht. Er soll eine neue Kultur der Freiwilligkeit in Deutschland schaffen und möglichst vielen Menschen ein Engagement für die Allgemeinheit möglich machen.

Die Aussetzung des Wehrdienstes und damit auch des Zivildienstes im Jahr 2011 war eine große gesellschaftliche Herausforderung. Der Bundesfreiwilligendienst sollte helfen, die Folgen der Aussetzung des Zivildienstes zumindest teilweise zu kompensieren. Alle nach dem Zivildienstgesetz anerkannten Dienststellen und -plätze wurden daher automatisch als Einsatzstellen und Plätze des Bundesfreiwilligendienstes anerkannt. In der Regel dauert der BFD zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er bis zu 24 Monate geleistet werden. Beim BFD in Teilzeit muss die Einsatzzeit mehr als 20 Stunden wöchentlich betragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen BFD in Teilzeit.

Freiwilliges Soziales Jahr

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist das Bildungs- und Orientierungsjahr in Deutschland und umfasst die Arbeit in einer gemeinwohlorientierten Einrichtung. Das sind in der Regel soziale Einrichtungen, die nicht für den finanziellen Gewinn, sondern für das Wohl der Allgemeinheit arbeiten. Der Freiwilligendienst dauert auch mindestens sechs Monate und maximal 18 Monate (in besonderen Ausnahmefällen bis zu 24 Monate). Die Freiwilligen arbeiten in einer Einrichtung, zum Beispiel in einem Kindergarten oder Pflegeheim, und unterstützen dort das Team im Alltag.

Neben der praktischen Tätigkeit in der Einsatzstelle gehören sogenannte Bildungstage zu einem FSJ. Bei einem Freiwilligendienst von zwölf Monaten sind das 25 Tage, an denen man sich in Seminaren fortbilden und mit anderen Freiwilligen austauschen kann. Die Bildungstage werden vom jeweiligen Träger organisiert und finden über das Jahr verteilt statt. Wann genau, variiert je nach Bundesland und Träger.

Das FSJ ist ein unentgeltlicher Dienst in deiner Einsatzstelle. Als Anerkennung gibt es aber ein Taschengeld. Die Höchstgrenze beträgt derzeit 676 Euro im Monat. Dazu gibt es einen Freiwilligenausweis, der bestimmte Vergünstigungen ermöglicht - zum Beispiel günstigere Monatstickets für öffentliche Verkehrsmittel oder ermäßigten Eintritt in Museen, Kinos oder Schwimmbäder. Außerdem erhalten Teilnehmer manchmal Geld- oder Sachleistungen für Verpflegung, Unterkunft oder Arbeitsbekleidung. Bei allen Diensten gilt Anspruch auf Kindergeld und sie werden auf die Rente angerechnet.⇥ab

Bufdi & FSJim Vergleich

Für Menschen unter 27 Jahren sind FSJ und BFD in der Praxis fast identisch. Über 27, ist der BFD (oft BFD27+ genannt).Altersgrenze: FSJ bis maximal 26 Jahre; BFD ab 16 Jahren und offen für alle Altersgruppen.Häufigkeit: FSJ ist nur einmal im Leben möglich; BFD kann alle fünf Jahre wiederholt werden.Ausland: FSJ-Auslandsprogramme sind möglich; BFD findet nur im Inland statt.Organisation: FSJ wird von den Bundesländern/Trägern verwaltet; BFD zentral durch den Bund (BAFzA).Arbeitszeit (ü27): Für Freiwillige über 27 Jahre ist im BFD Teilzeit möglich (mindestens 20 Stunden in der Woche), im FSJ gilt das nicht.Das ist gleich:Leistungen: Taschengeld bis 676 Euro im Monat, kostenlose Seminare, Sozialversicherung.Dauer: Meist 12 Monate (mindestens 6, maximal 18-24 Monate).Kindergeld: Wird weiter gezahlt.

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