Berufswahl u.Zukunft 3: Stabiles Fundament

Betriebe investieren viel Geld in die Ausbildung des Nachwuchses. Neben Rechte haben die Lehrlinge deshalb auch Pflichten. ⇥Foto: Ehrenberg-Bilder / Adobe Stock
Ehrenberg-Bilder / Adobe StockDie Schule ist fertig, der Abschluss in der Tasche und dem Einstieg ins Berufsleben steht nichts im Wege: Ein Moment, von dem viele Schülerinnen und Schüler träumen. Etwas Vorbereitung braucht es aber schon, um sich klar zu werden, wohin der berufliche Weg gehen soll – zum Beispiel in einem der über 300 Ausbildungsberufe. Damit wird ein solides Fundament für die Karriere gelegt.
Die Lehrzeit erfordert vom Auszubildenden viel Engagement. Wer sich aber nicht voll und ganz darauf konzentrieren kann, weil etwa eine Krankheit vorliegt oder Angehörige betreut werden müssen, hat die Möglichkeit, eine Teilzeitausbildung zu absolvieren.
Für die klassische Ausbildung genügt in der Regel ein Haupt- oder Realschulabschluss. Viele Betriebe achten auf gute Noten in bestimmten Fächern. Ein passendes Schülerpraktikum macht sich übrigens im Lebenslauf immer gut. Neben guten Noten sind folgende Eigenschaften wichtig:
- Teamfähigkeit
- Zuverlässigkeit
- Interesse
- Freundlichkeit
- Respekt
Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung
Mit dem Start in die Ausbildung beginnt ein neuer Abschnitt im Leben. Auszubildende haben nicht nur Aufgaben, sondern auch klar geregelte Rechte und Pflichten. Die Grundlage dafür ist der Ausbildungsvertrag. Er wird vor Beginn der Ausbildung schriftlich abgeschlossen und hält alle wichtigen Punkte fest: von der Ausbildungsvergütung über die Arbeitszeiten bis hin zum Urlaub und den Ausbildungszielen.
Auszubildende sollten langsam, aber bestimmt an ihre Aufgaben herangeführt werden. Dafür werden sie von ihrem Ausbilder begleitet, eingewiesen und unterrichtet. Klar, dass Berufsanfänger auch mal Fehler machen – das gehört zum Lernen dazu. Gleichzeitig sollte der ordentliche und sorgsame Umgang mit Arbeitsmaterialien selbstverständlich sein.
Wer krank ist, meldet sich so bald als möglich im Betrieb oder in der Berufsschule ab. Spätestens am vierten Tag muss eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen.
Auch das Berichtsheft muss vom Auszubildenden ordentlich geführt werden. Das mag eine lästige Pflicht sein, ist aber notwendig – denn: ohne vollständiges Berichtsheft gibt‘s keine Zulassung zur Abschlussprüfung.
Und wenn es im Betrieb hakt, sollte zuerst ein Gespräch mit einer Vertrauensperson im Betrieb geführt werden. Klärt sich nichts, helfen die Ausbildungsberatung der IHK oder HWK oder die Agentur für Arbeit, wenn die Ausbildung gewechselt werden soll.
Nach der Lehre geht es weiter
Mit einer Weiterbildung zum Meister, Fachwirt oder Techniker führt die Karriereleiter nach oben.
Neben der Ausbildung gibt es die Möglichkeit, die Fachhochschulreife, das Fachabitur oder das allgemeine Abitur zu erreichen. ⇥ab
Facts und Infos zur Ausbildung
●Es gibt mehr als 300 anerkannte Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).●Durchschnittlich liegt je nach Branche die Brutto-Ausbildungsvergütung im ersten Jahr bei 800 bis 1000 Euro und im dritten Jahr bei 1100 bis 1300 Euro. ●In der Regel dauert die Ausbildung zwischen drei und vier Jahren. Vereinzelt ist eine Verkürzung möglich.●Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat errechnet, dass ein Ausbildungsjahr dem Betrieb im Durchschnitt rund 19.500 Euro kostet.

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