Leben Wohnen im Alter: Förderungen für den Umbau

Wer sein Bad altersgerecht gestalten will, kann für den Umbau Förderungen beantragen.⇥ Foto: Franziska Gabbert/dpa-mag
Franziska GabbertFür den privaten Umbau zur barrierefreien Wohnung gibt es in mehrere Fördermöglichkeiten. Welche Kombination passt, hängt davon ab, ob man Eigentümer, Mieter, pflegebedürftig oder altersbedingt auf Barrierefreiheit angewiesen ist.
Eine wichtige Anlaufstelle ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Derzeit ist vor allem der Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ relevant. Damit können Maßnahmen finanziert werden, die Barrieren reduzieren, etwa schwellenlose Zugänge, breitere Türen, bodengleiche Duschen, Treppenlifte oder ein Umbau des Badezimmers. Der Kredit richtet sich an Eigentümer, Ersterwerber von umgebautem Wohnraum und teilweise auch an Vermieter.
Zuschuss bis zu 4.000 Euro
Wer einen Pflegegrad hat, sollte außerdem die Pflegekasse prüfen. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI kann für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme beantragt werden. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Betrag unter bestimmten Voraussetzungen höher ausfallen. Dazu zählen bauliche Anpassungen wie Haltegriffe, Umbauten im Bad, Rampen oder Türverbreiterungen, sofern sie die häusliche Pflege erleichtern oder erst ermöglichen.
Auch die Unfallversicherung, Berufsgenossenschaften oder Träger der Eingliederungshilfe können bei barrierefreien Umbauten helfen, wenn die Maßnahme wegen einer Behinderung, eines Arbeitsunfalls oder einer anderen gesundheitlichen Einschränkung notwendig ist. Hier werden oft individuell abgestimmte Hilfen finanziert.
Wichtig ist fast immer: Vor Beginn der Arbeiten Antrag stellen. Denn, wer zu früh loslegt, riskiert den Verlust der Förderung. Sinnvoll ist zudem, mehrere Angebote einzuholen und den Umbau vom Fachmann professionell planen zu lassen. ⇥ab

Anzeige
-
Anzeige
-
Anzeige
-
Anzeige
-
Anzeige
-
Anzeige
-