Smundo Solaranlagen: Jetzt noch maximale Förderung sichern

Noch kann man beim Heizungstausch viel Geld sparen.⇥ Archivfoto: © karepa/fotolia.com
© karepa/fotolia.com;HonorarfreiSo mancher Eigenheimbesitzer wird sich beim Blick auf die Heizölpreise in diesem Jahr ernsthafte Gedanken gemacht haben über einen Umstieg auf moderne Umweltenergie. Wenn ohnehin ein Heizungswechsel ansteht, lohnt es sich besonders, den Förderantrag zeitnah einzureichen. Zum ersten Februar 2027 treten nämlich wichtige Änderungen bei der KfW-Heizungsförderung (BEG EM) in Kraft: Unter anderem sinkt dann der Klimageschwindigkeitsbonus erstmals, und die Grenze der förderfähigen Höchstkosten für die erste Wohneinheit wird von 28.000 auf 27.250 Euro reduziert.
In der Praxis bedeutet das: Wer seinen Förderantrag vor dem 31. Januar 2027 einreicht, sichert sich noch die maximale staatliche Unterstützung. Über die Kombination der Förderbausteine und Boni sind bis zu 70 Prozent (in Ausnahmefällen bis zu 80 Prozent) Förderung möglich.
Die Förderung im Überblick: Was gilt und was sich ändert
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am ersten Februar 2027 und danach halbjährlich zum ersten Februar und ersten August eines jeden Jahres um 750 Euro.
Die Grundförderung von 30 Prozent wird zwar mit Einführung des Wertschöpfungsbonus um 15 sinken, dafür gibt es dann 15 Prozent Förderung auf Wärmepumpen, die in der EU hergestellt wurden. Mit dem Wertschöpfungsbonus kann man am Ende also wieder auf 30 Prozent kommen.
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird im Februar 2027 erstmals von derzeit 16 auf 12 Prozent reduziert. Danach fällt er in weiteren Halbjahresschritten um jeweils vier Prozentpunkte schrittweise ab, sodass er dann Mitte 2028 ganz entfällt.
Der Einkommensbonus kann nach wie vor zusätzlich zur Grundförderung beantragt werden. Damit bekommen selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 Euro 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Für Haushalte mit bis 40.000 Euro gibt es 30 Prozent, Haushalte bis 50.000 Euro bekommen 10 Prozent. Auch Haushalte mit Kindern werden weiterhin zusätzlich gefördert. Dabei reduziert sich das anzusetzende Haushalts-Jahreseinkommen um einen einmaligen Familienzuschlag in Höhe von 10.000 Euro mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt.
Ist ein Umstieg von Öl auf Wärmepumpe möglich?
Die Wärmepumpe ist unter den nachhaltigen Alternativen zur Öl- oder Gasheizung derzeit die beliebteste – besonders in Verbindung mit einer PV-Anlage. Aber ist das überhaupt möglich in älteren Bestandsgebäuden? Frank Stehle vom PV- und Heizungsanbieter smundo kennt die Bedenken vieler Eigenheimbesitzer. Seine Erfahrung aus über 20 Jahren Berufspraxis: „Ja, ein Umstieg ist in den meisten Fällen problemlos realisierbar. Eine Wärmepumpe funktioniert nicht nur im Neubau oder mit Fußbodenheizung.“ Entscheidend seien ein Heizkörpercheck sowie die richtige Vorlauftemperatur im Heizsystem, so der Experte. „Wärmepumpen erreichen heute auch mit klassischen Heizkörpern hohe Wirkungsgrade, wenn diese ausreichend groß sind. Wenn einzelne Heizkörper zu klein sind, können diese gezielt ausgetauscht werden“, hebt Frank Stehle hervor.
Hydraulischer Abgleich und Systemabstimmung
Damit das Eigenheim gleichmäßig und mit möglichst geringer Vorlauftemperatur beheizt werden kann, ist ein fachgerechter hydraulischer Abgleich sinnvoll. Dadurch können zwischen 10 und 15 Prozent Heizenergie eingespart werden. Darüber hinaus kann ein hydraulischer Ausgleich als Maßnahme zur Heizungsoptimierung mit 15 Prozent gefördert werden.
Jetzt die maximale Förderung sichern
Wer noch in vollem Umfang von den aktuellen Fördermöglichkeiten profitieren möchte, sollte zeitnah handeln, sollte aber trotzdem nichts überstürzen. „Die wichtigste Grundlage für die richtige Entscheidung ist eine umfassende und kompetente Beratung“, betont Frank Stehle. „Wir betrachten immer das Gesamtbild, sodass jeder Kunde die Lösung bekommt, die optimal zu seinen individuellen Bedürfnissen passt. Zudem unterstützen wir beim Beantragen von Förderungen.“ Wichtig in diesem Zusammenhang: Entscheidend für die Förderungsbedingungen ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Nachdem der Antrag genehmigt ist, bleiben in der Regel bis zu drei Jahre, um das Projekt umzusetzen. Damit ein Förderantrag gestellt werden kann, müssen aber ein abgeschlossener Liefer- und Leistungsvertrag mit einem Fachbetrieb (inklusive auflösender oder aufschiebender Bedingung) sowie eine fundierte technische Vorplanung bereits vorliegen.
Es lohnt sich also, die Planung jetzt schon anzugehen, um die Förderzusage noch zu den aktuellen Höchstsätzen zu sichern. ⇥bru
Info
smundo aus Rosenfeld ist ein Fachbetrieb für PV und Heizungssysteme.
Inhaber und Geschäftsführer Frank Stehle sorgt mit 35 Mitarbeitern dafür, dass Haushalte und Gewerbe in der Region nachhaltigen Strom produzieren und diesen zum Großteil auch selbst nutzen können.

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