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: Pflege auf Zeit

AnzeigeDie meisten Menschen werden Zuhause gepflegt. Doch wer hilft, wenn es nicht geht?
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Redaktion Sonderthemen
Sonderveröffentlichung

In Einrichtungen der Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Menschen vollumfänglich versorgt. ⇥Foto: inkevych/adobe.stock.com

© zinkevych/adobe.stock.com

Die meisten Menschen in Deutschland, die Pflege benötigen, werden zu Hause gepflegt - von Angehörigen, von Pflegediensten oder von beiden zusammen. Kann die häusliche Pflege für eine gewisse Zeit nicht sichergestellt werden, sorgen Einrichtungen der Kurzzeitpflege dafür, dass die zu pflegenden Menschen gut aufgehoben und versorgt sind.

Regelungen der Kurzzeitpflege im Detail

Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen für einen begrenzten Zeitraum im Jahr. In der Regel stehen dafür bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr zur Verfügung. Die finanzielle Leistung ist gedeckelt auf einen aktuellen Betrag von 3.539 Euro. Ist dieser Betrag vor dem Ende der acht Wochen erreicht, müssen weitere Kosten von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden.

Doch auch, wer Pflegegrad 1 hat oder bisher keinen Pflegegrad hatte, hat Anspruch auf Kurzzeitpflege. Zum Beispiel, wenn sie der Gesundheitszustand aufgrund einer Erkrankung oder nach einem Unfall schnell so verschlechtert hat, dass eine Pflege zu Hause nicht möglich ist oder im Haus erst Umbauarbeiten durchgeführt werden müssen, zum Beispiel durch den Einbau eines Treppenliftes. Die Kurzzeitpflege übernimmt dann, bis man zum Beispiel einen Platz im Pflegeheim gefunden hat. In einem solchen Fall übernimmt nicht die Pflegeversicherung die Kosten, sondern die Krankenversicherung. In einem solchen Fall sind der behandelnde Arzt oder der Sozialdienst des Krankenhauses die richtigen Ansprechpartner.

Wer bietet Kurzzeitpflege an?

Angeboten wird Kurzzeitpflege vor allem in stationären Pflegeeinrichtungen, also in Pflegeheimen. Nicht jedes Pflegeheim hält jedoch automatisch Plätze für Kurzzeitpflege vor. Manche Einrichtungen bieten speziell reservierte Kurzzeitpflegeplätze an, andere nehmen Pflegebedürftige nur nach Verfügbarkeit auf. Auch in einigen Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen kann eine zeitlich befristete pflegerische Versorgung möglich sein, wenn ein anschließender Übergang in die häusliche Pflege noch nicht sofort organisiert werden kann. Wichtig ist deshalb, frühzeitig mit der Pflegekasse, dem Sozialdienst oder einem Pflegedienst Kontakt aufzunehmen, um einen geeigneten Platz zu finden. ⇥as

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Prozent der Menschen, die in Deutschland pflegebedürftig sind, werden zu Hause gepflegt. Diese Arbeit von Angehörigen getragen, die mitunter Hilfe von Pflegediensten bekommen.

⇥Quelle: Destatis

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