Das neue Heizungsgesetz
: Geld für klimafreundliche Heizungen

AnzeigeEigentümerinnen und Eigentümer entscheiden selbst, welche Heizung sie einbauen.
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Redaktion Sonderthemen
Sonderveröffentlichung

Ob mit Pelletts, Öl oder Gas geheitzt wird, darf der Besitzer jetzt wieder durch das neue Heizungsgesetz selbst entscheiden.⇥Foto: Andrea Warnecke/dpa-mag

Andrea Warnecke

Selten wurde ein Beschluss aus Berlin so kontrovers diskutiert, wie das Heizungsgesetz der Ampelregierung, das nun von der aktuellen Regierung gekippt wurde.

Damit setzt die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. „Wir ersetzen ein Gesetz, das viele Menschen verunsichert hat, durch eines, das auf Vertrauen, Technologieoffenheit und Machbarkeit setzt. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz machen wir Klimaschutz wieder alltagstauglich: weniger Ideologie, mehr Pragmatismus, mehr Planungssicherheit und mehr Freiheit für Eigentümer, Mieter und Unternehmen“, sagte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche nach dem Kabinettbeschluss im vergangenen Juli und ergänzte: „Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz holen wir zurück, was lange gefehlt hat: Klarheit, Verlässlichkeit, Vertrauen.“ Dies sei der Startschuss für Planungssicherheit, die notwendige Entscheidungsfreiheit für Hauseigentümer und Klimaschutz, der pragmatisch erreicht wird.

Das GModG ist deutlich einfacher, technologieoffener und flexibler, so die Bundesministerin weiter.

Die gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt, ebenso die Betriebsverbote für bestimmte Heizungen.

Eigentümer dürfen stattdessen selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen. Dabei kann aus unterschiedlichen Optionen gewählt werden: Wärmepumpen, Hybridmodelle und Biomasse-Pelletheizungen. Auch Gas- und Ölheizungen sind nun wieder zulässig.

Grüngasquote und Biotreppe für klimaneutrale Brennstoffe

Brennstoffe für Heizungen müssen ab 2045 komplett klimaneutral sein und sollen zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich beitragen. Mit der Biotreppe soll Gas oder Öl ab 2029 schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden. Die Details der Grüngasquote, wie sie ab 2028 gültig sein soll, wird die Bundesregierung voraussichtlich bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festlegen.

Bonus wird sozial gestaffelt

Mieter werden vor überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt. Die Regierungsfraktionen im Bundestag haben zusätzlich eine Härtefallregelung für Vermietende bei der Kohlendioxid-Kostenaufteilung aufgenommen. Die Bundesregierung setzt die Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) fort und unterstützt Gebäudesanierungen weiter umfassend.

Die Förderung soll jetzt noch sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter ausgestaltet werden.

  • Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro von bisher 30 auf 40 Prozent.
  • Für Haushalte mit Einkommen bis 40.000 Euro bleibt der Bonus bei 30 Prozent.
  • Haushalte mit einem Einkommen bis 50.000 Euro können noch zehn Prozent Bonus erhalten.

Zusätzlich profitieren Familien von einem neuen Kinderzuschlag. Dieser reduziert das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen um einmalig 10.000 Euro.

Es werden maximal Kosten von 28.000 Euro gefördert (bisher 30.000 Euro). Die Deckelung sinkt halbjährlich um 750 Euro weiter.

Der Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Heizungsaustausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise gesenkt.⇥pm

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