Umtausch vom Führerschein
: Wichtige Frist endet noch in dieser Woche

In Deutschland läuft eine große Umtauschaktion von Führerscheinen. Und in dieser Woche endet dafür eine wichtige Frist.
Von
Daniel Steiger
Berlin
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Führerschein in einem Geldbeutel: ARCHIV - Millionen Führerscheine müssen umgetauscht werden, darunter auch Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden - für die gilt allerdings: erst ab 2026 stufenweise.  (zu dpa: «Warum der 19. Januar für Autofahrer wichtig ist») Foto: Marijan Murat/dpa/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Welche Fahrerlaubnis wann umgetauscht werden muss, verrät unsere Übersicht.

Marijan Murat/dpa-tmn/dpa
  • Bis 2033 müssen alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.
  • Nächste Frist: 19.01.2025 für Geburtsjahrgänge ab 1971 und Führerscheine bis 31.12.1998.
  • Ab 1999 zählt das Ausstellungsjahr des Führerscheins für die Umtauschfrist.
  • Nicht fristgerechter Umtausch kostet 10 Euro; neue EU-Führerscheine sind 15 Jahre gültig.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Jahr für Jahr müssen Millionen von Führerscheinen in Deutschland umgetauscht werden. Betroffen davon sind immer bestimmte Jahrgänge. In dieser Woche endet eine wichtige Frist.

Führerschein-Umtausch: Welche Frist endet aktuell?

Laut Auskunft der Bundesregierung müssen bis zum Jahr 2033 alle Führerschein, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Die nächste Frist ist der 19. Januar 2025. Bis zu diesem Datum müssen alle Personen, die 1971 oder später geboren und deren Führerscheine bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, gemäß der dritten EU-Führerscheinrichtlinie ihren Führerschein umtauschen.

Umtausch vom Führerschein: Ausstellungsjahr vs. Geburtsjahr

Die Fristen für den Umtausch des Führerscheins beziehen sich normalerweise auf das Ausstellungsdatum des Führerscheins. Da jedoch bei alten Führerscheinen auf Papier das Ausstellungsdatum teilweise nicht mehr erkannt werden könne, sind frühere Jahrgänge anhand des Geburtsjahres vom Austausch des Führerscheins betroffen. Somit gilt für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, das Geburtsjahr. Für Führerscheine ab dem 1. Januar 1999 wird dann das Ausstellungsjahr als Referenz genommen.

Fristen: Wer muss wann seine Fahrerlaubnis tauschen?

Für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr für die Umtauschfrist ausschlagend. Es ergibt sich damit folgende Tabelle:

Geburtsjahr: Umtauschfrist

  • vor 1953: 19. Januar 2033
  • 1953 – 1958: 19. Juli 2022
  • 1959 – 1964: 19. Januar 2023
  • 1965 – 1970: 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: 19. Januar 2025

Für Führerscheine ab dem 1. Januar 1999 wird dann das Ausstellungsjahr als Referenz genommen. Daraus folgt folgende Staffelung:

Ausstellungsjahr: Umtauschfrist

  • 1999 – 2001: 19. Januar 2026
  • 2002 – 2004: 19. Januar 2027
  • 2005 – 2007: 19. Januar 2028
  • 2008: 19. Januar 2029
  • 2009: 19. Januar 2030
  • 2010: 19. Januar 2031
  • 2011: 19. Januar 2032
  • 2012 – 18.1.2013: 19. Januar 2033

Falls erwünscht, kann der Führerschein unabhängig der Fristen auch schon früher umgetauscht werden.

Frist für Umtausch abgelaufen: Drohen Strafen und Bußgeld?

Das Fahren mit einem nicht umgetauschten oder abgelaufenen Führerschein wird laut ADAC nicht als Verstoß gegen die Verkehrsregeln betrachtet. Pkw und Motorräder dürfen somit unbefristet gefahren werden. Das Fahren mit einem nicht fristgerecht umgetauschten Führerschein wird jedoch als Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet.

Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?

Der neue EU-Führerschein hat nach Umtausch eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist muss er erneut verlängert oder erneuert werden.