Auf Autobahnen: Für diese Fahrzeuge gilt IMMER eine Geschwindigkeitsbegrenzung

Auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen in Deutschland gilt für einige Fahrzeuge immer ein Tempolimit.
Sebastian Gollnow/dpa- Auf deutschen Autobahnen gilt für bestimmte Fahrzeuge immer ein Tempolimit.
- Lkw, Wohnmobile und Pkw mit Anhänger dürfen maximal 80 km/h fahren.
- Krafträder mit Anhänger und bestimmte Zugmaschinen nur 60 km/h.
- Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen ist 60 km/h.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Wer mit seinem Auto schnell an sein Ziel kommen möchte, ist auf einer Autobahn in Deutschland gut unterwegs. Wenn nicht gerade Staus und Baustellen gilt hier oft Tempo 130 oder gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Aber für einige Fahrzeuggruppen gilt auch auf den Autobahnen eine Geschwindigkeitsbegrenzung, auch wenn diese schneller fahren könnten.
Für diese Fahrzeuge gilt auf der Autobahn eine Geschwindigkeitsbegrenzung
Was auf Autobahnen erlabt ist und was nicht, regelt in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO). In Paragraph 18 ist dabei auch festgehalten, für welche Fahrzeuggruppen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gilt.
Diese Fahrzeuge dürfen nicht schneller als Tempo 80 fahren:
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen
- Personenkraftwagen mit Anhänger
- Lastkraftwagen mit Anhänger
- Wohnmobile mit Anhänger
- Zugmaschinen mit Anhänger
- Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger dürfen auch nur 80 km/h fahren, es sei denn bei ihnen ist Tempo 100 in die Zulassungsbescheinigung eingetragen bzw. sie sind hauptsächlich für die Beförderung von sitzenden Fahrgästen gebaut
Für einige Fahrzeuggruppen gilt gar nur Tempo 60
- Krafträder mit Anhänger
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger
- Zugmaschinen mit zwei Anhängern
- Kraftomnibusse mit Anhänger oder mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen
Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen
Die StVO regelt auch, mit welcher Geschwindigkeit mindestens auf der Autobahn gefahren werden muss. Gleich in Absatz 1 von Paragraph 18 heißt es: "Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt"
