Aufregung um Wehrdienst-Regel
: Längere Reisen nur mit Genehmigung? Neuer Streit um Wehrdienst-Gesetz

Ein bisher völlig unbeachtetes Detail im Wehrdienst-Gesetz sorgt für Aufregung: Männer bis 45 müssen sich längere Auslandsaufenthalte von der Bundeswehr genehmigen lassen. Aber was bedeutet das in der Praxis?
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dpa/afp/swp
Berlin
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Bundeswehr: ARCHIV - 15.06.2025, Niedersachsen, Vechta: Reservistinnen und Reservisten marschieren im Rahmen des Nationalen Veteranentags für einen Reservistenappell mit Schwurbekräftigung in der Zitadelle Vechta. (zu dpa: «Sicherheitslage sorgt für Zulauf bei Reservisten im Norden») Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Reservistinnen und Reservisten marschieren bei einem Appell. Die Debatte um den neuen Wehrdienst ist neu entflammt.

Hauke-Christian Dittrich/dpa
  • Neuer Streitpunkt: Auslandsaufenthalte über 3 Monate sollen Männer 17–45 genehmigen lassen.
  • Laut Ministerium gilt Genehmigung praktisch als erteilt, solange Wehrdienst freiwillig bleibt.
  • Unklar bleibt, ob ein Antrag nötig ist – Sanktionen sind nicht vorgesehen.
  • Grüne und Linke kritisieren die Regel als unsinnig und handwerklich schlecht gemacht.
  • Union und SPD plädieren für pragmatische Lösung, teils nur Mitteilung statt Genehmigung.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das Wehrdienst-Gesetz ist längst verabschiedet und in Kraft – doch erst jetzt gibt es eine Debatte über ein Detail, das Politiker und Beobachter bisher offenbar übersehen haben: Demnach müssen sich Männer im wehrpflichtigen Alter zwischen 17 und 45 Jahren längere Auslandsaufenthalte durch die seit Jahresbeginn geltende Wehrdienstreform grundsätzlich von der Bundeswehr genehmigen lassen. „Nach dem Gesetzeswortlaut sind männliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen“, bestätigte ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums der Nachrichtenagentur afp.

Das Verteidigungsministerium argumentiert, die Bundeswehr müsse für den Ernstfall und eine „belastbare und aussagekräftige Wehrerfassung“ wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhalte. Was der Wortlaut des Gesetzes in der Praxis bedeutet, ist allerdings nicht ganz klar. „Da der Wehrdienst nach geltendem Recht ausschließlich auf Freiwilligkeit beruht, sind entsprechende Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen", heißt es beim Ministerium. Durch neue Verwaltungsvorschriften solle klargestellt werden, „dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist“, betonte der Sprecher.

Die Regelung löste über das Osterwochenende einige Debatten aus. Die Grünen fordern eine Korrektur der Regelung. Sie sei wenig sinnhaft und gefährde die Akzeptanz des neuen Wehrdiensts, sagte Fraktionschefin Britta Haßelmann der Nachrichtenagentur dpa. „Verteidigungsminister Pistorius, das Ministerium, SPD und Union stehen jetzt blamiert und blank da“, meinte Haßelmann. „Sie verantworten die überhasteten Beratungen des Parlaments und haben für mehr Bürokratie und weniger Akzeptanz und Wehrhaftigkeit gesorgt. Sie müssen jetzt diese Fehler schnellstmöglich korrigieren.“

Die SPD-Fraktion im Bundestag geht davon aus, dass die Regel aktuell überhaupt nicht greift. „Da es keine Wehrpflicht gibt, gibt es keine Pflicht für Männer zwischen 17 und 45, sich längere Auslandsaufenthalte genehmigen zu lassen“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer Johannes Fechner der „Welt“. Die fragliche Vorschrift beziehe sich ausdrücklich nur auf die Situation einer bestehenden Wehrpflicht.

Wie wird die Regelung begründet?

Mit dem neuen Wehrdienst-Gesetz wurde für junge Männer ab dem Jahrgang 2008 eine Musterungspflicht eingeführt. Sie müssen zunächst einen Fragebogen ausfüllen und später auf Einladung auch an der Untersuchung teilnehmen, ob sie fit für den Wehrdienst sind. So soll die Truppe von zuletzt gut 180.000 auf 260.000 aktive Soldaten wachsen.

Der Wehrdienst ist nach wie vor freiwillig; die Wehrpflicht bleibt vorerst ausgesetzt. Trotzdem erklärt das Verteidigungsministerium, die Bundeswehr müsse für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhalte. Das neue Gesetz sei die rechtliche Grundlage, um bei Bedarf Elemente des neuen Wehrdiensts wie die verpflichtende Musterung in der praktischen Umsetzung zu stützen.

Warum herrscht Verwirrung?

Auch auf Nachfragen beim Ministerium blieb unklar, was diese Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte in der Praxis bedeutet. Denn einerseits verwies der Sprecher auf den Gesetzestext. Andererseits hieß es: „Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.“ Ob trotzdem ein Antrag beim Karrierecenter nötig wird oder die Genehmigung automatisch als erteilt gilt, blieb offen.

Der Sprecher erklärte nur: „Die Regelung galt bereits auch in den Zeiten des Kalten Krieges und hatte keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert.“ Das heißt wohl: Eine Strafe bei Regelbruch ist nicht zu erwarten. Wie oft seit Jahresbeginn Genehmigungen beantragt wurden, konnte das Ministerium ebenfalls nicht sagen. Neu ist, dass die Regel auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls gilt.

Wie reagiert die Opposition?

Wie die Grünen findet auch die Linken-Abgeordnete Desiree Becker das Wehrdienst-Gesetz „handwerklich schlecht gemacht“ und sieht es als Vorbereitung einer kommenden Wehrpflicht. Es sei erstaunlich, dass das Gesetz im Nachhinein konkretisiert werden solle, meinte Becker. „Gerade bei so weitreichenden Eingriffen müsste von Anfang an ein klarer und rechtssicherer Rahmen bestehen.“

Der AfD-Verteidigungspolitiker Rüdiger Lucassen meinte, die Bundesregierung wäre gut beraten, „eine pragmatische Lösung ohne großen Verwaltungsaufwand und unnötige Zumutungen an junge Männer zu erarbeiten“.

Und was sagt die Koalition?

Die Koalitionsparteien Union und SPD reagierten zurückhaltend. Der CSU-Verteidigungspolitiker Thomas Erndl sprach sich in der „Welt“ für eine pragmatische Umsetzung aus: Solange der Wehrdienst freiwillig sei, solle es keinen echten Genehmigungsprozess geben. Denkbar sei stattdessen eine bloße „Mitteilungspflicht“, sagte Erndl.

Der stellvertretende verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christoph Schmid, meinte: „Für die SPD-Bundestagsfraktion war es immer wichtig, dass die Grundlage des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes die Freiwilligkeit ist. Daher hat dieser Passus, der noch aus Zeiten des Kalten Krieges stammt, für uns auch keinerlei Umsetzungsrelevanz.“