Völkermord-Vorwurf: UN–Gericht weist Nicaraguas Forderungen an Deutschland zurück

Tania von Uslar-Gleichen (l), Justiziarin und Leiterin der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes von Deutschland, am zweiten Tag der Anhörung vor dem Internationalen Gerichtshof. Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat am Dienstag über die Nicaragua-Klage gegen Deutschland entschieden.
Robin Van Lonkhuijsen/ANP/dpaNicaraguas wirft Deutschland vor, es habe gegen die Völkermordkonvention von 1948 verstoßen. Durch politische, finanzielle und militärische Unterstützung an Israel ermögliche Deutschland Völkermord durch Israel im Gaza-Krieg, wird argumentiert. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat die Forderungen Nicaraguas nach Sofortmaßnahmen nach Angaben der Agence France-Presse zurückgewiesen.
IGH weist Nicaraguas Forderungen an Deutschland zurück
Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat Sofortmaßnahmen im Verfahren zu dem von Nicaragua gegen Deutschland erhobenen Vorwurf der Begünstigung eines „Völkermords“ im Gazastreifen abgewiesen. „Das Gericht stellt fest, dass die Umstände nicht so sind, dass sie die Ausübung seiner Befugnis erfordern, einstweilige Maßnahmen anzuordnen“, verkündete das Gericht am Dienstag in Den Haag. Nicaragua hatte beantragt, dass der IGH fünf Sofortmaßnahmen durchsetzt. Der möglicherweise mehrere Jahre andauernde Prozess um den Vorwurf „Beihilfe zum Völkermord“ ist von der Gerichtsentscheidung nicht betroffen.
Was bedeutet die Gerichtsentscheidung?
Nicaragua argumentierte, dass Deutschland 2023 für 326,5 Millionen Euro zehnmal so viele Rüstungslieferungen wie im Vorjahr nach Israel genehmigte. In einem Eilantrag verlangte Nicaragua unter anderem ein Ende deutscher Militärhilfen für Israel. Deutschland muss nach der Gerichtsentscheidung die Rüstungsexporte nach Israel nicht stoppen. Das Verfahren um den Vorwurf „Beihilfe zum Völkermord“ dauert weiter an und könnte sich über Jahre hinziehen.
Quellen:
Tagesschau: Rüstungsexporte nach Israel fast verzehnfacht
