SWP+SWP+Versicherungsfremde Leistungen
: Warum die Rentenkasse im Kreuzfeuer des Rechnungshofes ist

Der Bundesrechnungshof kritisiert die fehlende Definition von versicherungsfremden Leistungen der Deutschen Rentenversicherung. So bleibt unklar, ob die Bundeszuschüsse an die Kasse auskömmlich sind. Und es gibt noch mehr Kritik.
Von
Jacqueline Westermann
Berlin
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Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt vor allem Frauen nach wie vor vor große Probleme. Damit Gleichstellung gelingen kann, müssen alle Beteiligten alte Rollen- und Denkmuster ablegen, sagt Dr. Anka Reich, die neue Gleichstellungsbeauftragte der HfWU.

ARCHIV - Zum Themendienst-Bericht von Christina Bachmann vom 6. Juni 2018: Wer sich zu Hause um die Erziehung der Kinder kümmert, tritt meist im Job kürzer. Damit sich das nicht bei der Rente nachteilig auswirkt, werden Kindererziehungszeiten berücksichtigt. 
(Archivbild vom 14.11.2010/Nur zur redaktionellen Verwendung durch Themendienst-Bezieher.) Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Kindererziehungszeiten zählen zu den sogenannten versicherungsfremden Leistungen, die die Deutsche Rentenversicherung mit Bundesmitteln bezahlt. Doch eine genaue Definition der Leistungen fehlt – und das ist ein Problem.

Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa-tmn