
Verbot von Igel-Leistungen?: Zusatzangebote in der Arztpraxis – teuer und manchmal schädlich
Ärztliche Zusatzleistungen – auch als Igel-Leistungen bekannt – müssen von den Patientinnen und Patienten selbst bezahlt werden. Ihr Nutzen ist oft nicht erwiesen. Nun wird für manche Fälle ein Verbot gefordert.

Selbst zahlen für ärztliche Angebote: Aufklären und informieren über sogenannte Igel-Leistungen muss immer der Arzt oder die Ärztin.
Christin Klose/dpa