SWP+SWP+Urteil zum Soli
: Die nächste Regierung hat Glück gehabt – vorerst

Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Die Koalitionäre dürfte es freuen.
Kommentar von
Jacqueline Westermann
Berlin
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Bundesverfassungsgericht urteilt zu Solidaritätszuschlag: ILLUSTRATION - 24.03.2025, Bayern, München: Das Wort «Solidaritätszuschlag» ist neben einem Taschenrechner und einem Stift auf einem Steuerbescheid zu sehen. Der Zweite Senat entscheidet zu einer Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern gegen den 1995 eingeführten Solidaritätszuschlag, der damals die Kosten der Wiedervereinigung finanzieren sollte. Nach Ansicht der Beschwerdeführer ist die Weitererhebung des Solidaritätszuschlags seit Auslaufen des sogenannten Solidarpakts II im Dezember 2019 verfassungswidrig. (zu dpa: «Könnte Karlsruhe den Soli kippen?») Foto: Sven Hoppe/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der „Soli“ bleibt vorerst. In Karlsruhe wurde ein entsprechendes Urteil gefällt.

Sven Hoppe/dpa