
Urteil in Karlsruhe: Soli verfassungsgemäß: Warum das Urteil dennoch Folgen haben kann
Den Solidaritätszuschlag wird es auch weiterhin geben. Und dennoch hat das Bundesverfassungsgericht Grenzen für seine Erhebung in Aussicht gestellt.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern gegen den 1995 eingeführten Solidaritätszuschlag abgewiesen.
Uwe Anspach/dpa