SWP+SWP+Urteil in Karlsruhe
: Soli verfassungsgemäß: Warum das Urteil dennoch Folgen haben kann

Den Solidaritätszuschlag wird es auch weiterhin geben. Und dennoch hat das Bundesverfassungsgericht Grenzen für seine Erhebung in Aussicht gestellt.
Von
Jacqueline Westermann
Berlin
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Bundesverfassungsgericht: 26.03.2025, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Holger Wöckel (l-r), Thomas Offenloch, Rhona Fetzer, die Vorsitzende Christine Langenfeld, Astrid Wallrabenstein und Peter Frank vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgericht stehen im Verhandlungssaal. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht entscheidet zu einer Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern gegen den 1995 eingeführten Solidaritätszuschlag, der damals die Kosten der Wiedervereinigung finanzieren sollte. Foto: Uwe Anspach/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern gegen den 1995 eingeführten Solidaritätszuschlag abgewiesen.

Uwe Anspach/dpa