Die Beiträge zur Pflegeversicherung müssen demnächst nach der Kinderzahl gestaffelt werden. Spätestens ab dem 1. August 2023 werden kinderreiche Familien weniger Beitrag zahlen als kinderarme Familien und kinderlose Versicherte. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Aktenzeichen: 1 B...