
Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Je mehr Kinder, desto geringer der Beitrag für die Pflegeversicherung
Das Bundesverfassungsgericht hilft kinderreichen Familien – bei der Pflegeversicherung, aber nicht bei der Renten- und Krankenversicherung.

Auf Hilfe angewiesen: Wer wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen ständige Betreuung braucht, kann Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Zur Frage der Beitragsbemessung hat das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Urteil gefällt.
Patrick Pleul/dpa