Überraschende Wendung
: Britische Abgeordnete stimmen gegen Sterbehilfe-Gesetz

Ein Gesetzentwurf zur Legalisierung der Sterbehilfe in England und Wales ist überraschend vorerst vom Tisch. Auch in Deutschland wird seit Jahren über Regelungen zum assistierten Suizid diskutiert.
Von
red/dpa
London
Jetzt in der App anhören

Auf dem Parliament Square versammelten sich Demonstranten zur Unterstützung des Gesetzentwurfs zur Sterbehilfe.

Vuk Valcic/ZUMA Press Wire/dpa
  • Unterhaus lehnt Legalisierung der Sterbehilfe in England und Wales nach Debatte ab.
  • Der Entwurf erlaubte Sterbehilfe für todkranke Erwachsene mit weniger als sechs Monaten Restleben.
  • Zuvor scheiterte ein ähnlicher Vorstoß im House of Lords an zahlreichen Änderungsanträgen.
  • Labour-Abgeordnete Lauren Edwards brachte einen nahezu identischen Entwurf ein – nun abgelehnt.
  • In Deutschland ist aktive Sterbehilfe strafbar, assistierter Suizid und Behandlungsabbruch sind erlaubt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Befürworter der Sterbehilfe in Großbritannien haben bei einer Abstimmung im Parlament einen überraschenden Rückschlag erlitten. Die Mehrheit der Abgeordneten des Unterhauses stimmte nach einer emotionalen Debatte unerwartet gegen ein Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe in England und Wales. Der Entwurf hätte die Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen für Erwachsene erlaubt, die todkrank sind und weniger als sechs Monate zu leben haben. Bislang gilt Beihilfe zum Suizid als Straftat.

Noch im vergangenen Jahr hatten die Abgeordneten für einen Gesetzentwurf gestimmt, der anschließend jedoch im britischen Oberhaus, dem House of Lords, wegen zahlreicher Änderungsanträge hängengeblieben war. Die Labour-Abgeordnete Lauren Edwards hatte deshalb einen nahezu identischen Entwurf eingebracht, um das Thema voranzubringen - dieser wurde nun jedoch überraschend abgelehnt. 

Wie ist die Situation in Deutschland?

Mit dem Scheitern des Entwurfs im Unterhaus ist die Legalisierung der Sterbehilfe in England und Wales erst einmal vom Tisch. In britischen Medien wird damit gerechnet, dass ein solches Gesetz nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode zustande kommen wird. Die nächste Parlamentswahl ist regulär für 2029 angesetzt.

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe – also eine Tötung auf Verlangen, etwa durch eine Spritze - strafbar. Erlaubt ist aber der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, wenn das dem Willen des Patienten entspricht. Auch die Beihilfe zur Selbsttötung ist straffrei - sie kann in der Beschaffung oder Bereitstellung eines tödlichen Mittels bestehen, das der Patient selbst einnimmt.

Um rechtliche Regelungen zu einem sogenannten assistierten Suizid wird in Deutschland seit Jahren gerungen.