Stimmzettel ausfüllen: Diese 5 Fehler machen den Wahlzettel ungültig

Ein Stimmzettel für die Wahl zum Europäischen Parlament 2024.
Sebastian Gollnow/dpaAm Sonntag, dem 9. Juni 2024, steht die Europawahl in Deutschland an. Viele Stimmen werden jedoch jedes Jahr für ungültig erklärt. Was ist beim Ausfüllen der Wahlzettel nicht erlaubt? Hier gibt es gängige 5 Fehler, die bei der Abstimmung vermieden werden sollten.
Stimmzettel ausfüllen: Diese 5 Fehler machen den Wahlzettel ungültig
Mit der Stimme auf dem Wahlschein für die Europawahl 2024 wird für eine politische Partei oder politische Vereinigung abgestimmt. Dabei werden keine Kandidat*innen gewählt, sondern die Wahlliste einer Partei. In diesem Jahr wurden vom Bundeswahlausschuss 34 Parteien und sonstige politische Vereinigungen für die Wahl zugelassen. Was muss man bei der Wahl beachten, dass der Wahlzettel nicht für ungültig erklärt wird? Die Bundeswahlleiterin informiert.
- 1. Kennzeichen politischer Weltanschauungen: Nach Angaben der Bundeswahlleiterin sind Zeichen verfassungswidriger Organisationen oder anderer politischer Weltanschauungen auf einem Stimmzettel unzulässig. Da sie nicht neutral sind, führen derartige Symbole, Schriftzüge oder ähnliches zur Ungültigkeit.
- 2. Smileys: Da Smileys oder andere Symbole mehrdeutig sind und keinen eindeutigen Wählerwillen erkennen lassen, darf auf einem Wahlzettel kein derartiges Zeichen gesetzt werden. Auch diese führen zu einer Ungültigkeit des Stimmzettels.
- 3. Texte und Erklärungen: Wer auf dem Stimmzettel eine Erklärung oder sonstige Texte hinzufügt, muss ebenfalls damit rechnen, dass der Wahlzettel für ungültig erklärt wird. Die Bundeswahlleiterin spricht in diesem Zusammenhang von unzulässigen Zusätzen oder Vorbehalten. Darunter zu verstehen ist eine „jede über die zulässige Abstimmungskennzeichnung hinausgehende, die Stimmabgabe betreffende verbale Beifügung auf dem Stimmzettel“. Das gilt auch für Zusätze, die klar verständlich sind und den Wählerwillen klar verständlich lassen.
- 4. Meinungs- und Gefühlsäußerungen: Im Allgemeinen zählen zu den unzulässigen Zusätzen und Vorbehalten auch kritische Anmerkungen, Erläuterungen, Meinungs- oder Gefühlsäußerungen. Hinweise auf die Wählerin oder den Wähler können den Wahlzettel ebenfalls ungültig machen.
- 5. Gefährdung des Wahlgeheimnisses: Laut der Bundeswahlleiterin sind auch Beifügungen rechtlich relevant, die das „Wahlgeheimnis gefährden oder den ordnungsgemäßen Wahlablauf stören können“.
Fake News um ungültige Stimmzettel
Laut Euronews kursieren unter anderem auf TikTok derzeit Falschinformationen darüber, wann ein Wahlzettel für ungültig erklärt wird. Ein Kreuz sei den Fake News zufolge nur dann korrekt, wenn es genau in den Kreis passt. Ein Kreuz, das über die Ränder hinausgeht, sei hingegen falsch und mache die Stimme ungültig. Dies sei Teil einer Verschwörung gegen die AfD. Das stimmt jedoch nicht. Solange sich der Wählerwillen noch eindeutig zuordnen lässt, kann das Kreuz auch über den Rand des Feldes hinausgehen.
Wahlzettel richtig ausfüllen
In diesem Artikel wurde beschrieben, was unter anderem NICHT auf einem Stimmzettel zu finden sein darf. Hier gibt es alle Infos dazu, wie der Wahlzettel richtig ausgefüllt wird.
