
Sexueller Übergriff, Vergewaltigung: „Ja heißt Ja“ – die Erfahrungen in Schweden und Spanien
Die „Ja heißt Ja“-Regel bedeutet: Es darf nur dann zum Geschlechtsverkehr kommen, wenn die Partner aktiv zustimmen. Ein Blick in Länder, in denen man mit dieser gesetzlichen Vorgabe bereits Erfahrungen gemacht hat.

Demonstration vor dem Reichstagsgebäude: Eine Frau protestiert gegen den langsamen Fortschritt im Sexualstrafrecht.
Paul Zinken/dpa