Selbstbestimmungsgesetz
: Transperson wird in Frauengefängnis verlegt – Justizministerin übt Kritik

Die Verlegung einer Transperson von Thüringen ins Frauengefängnis in Sachsen wirft erneut ein Schlaglicht auf das Selbstbestimmungsgesetz. Wie es dazu kam und was gefordert wird.
Von
dpa
Erfurt/Chemnitz
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Ein Schild weist den Weg zur Justizvollzugsanstalt Chemnitz.

Jan Woitas/dpa
  • Transperson änderte in Thüringen im Gefängnis den Geschlechtseintrag – Verlegung nach Chemnitz.
  • Grundlage war eine einstweilige Anordnung der Strafvollstreckungskammer in Erfurt.
  • Der Wechsel wurde durch das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht, so das Justizministerium.
  • Laut „Thüringer Allgemeine“ sitzt die Person wegen sexuellen Missbrauchs mehrjährig ein.
  • Justizministerin Meißner fordert Nachschärfungen zum Schutz Mitgefangener und Rechtsstaat.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Eine noch als Mann verurteilte Gefangene hat während ihrer Haft in Thüringen offiziell ihr Geschlecht geändert und ist deshalb nun ins Frauengefängnis nach Chemnitz verlegt worden. Eine solche Verlegung habe es in Thüringen zuvor noch nicht gegeben, hieß es aus dem Thüringer Justizministerium.

Dass die Person nun tatsächlich in ein Frauengefängnis verlegt wurde, sei aufgrund einer einstweiligen Anordnung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Erfurt erfolgt, hieß es vom Ministerium. Die Änderung des offiziellen Geschlechtseintrags im Personenstandsregister der Gefangenen sei durch das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz möglich gewesen.  Die nun in die JVA Chemnitz verlegte Person ist nach Informationen der „Thüringer Allgemeinen“ wegen sexuellen Missbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. 

Justizministerin fordert: Gesetz soll nachgebessert werden

Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) reagierte auf den Fall mit der Forderung, dass die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag nachgeschärft werden müsse. „Gerade im Justizvollzug zeigen sich die praktischen Probleme des Gesetzes. Hier geht es um den Schutz von Mitgefangenen und um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats“, so Meißner.

Zuletzt sorgte in diesem Kontext der Fall von Neonazi Marla Svenja Liebich für Schlagzeilen. Obwohl Liebich offiziell als Frau gilt, soll sie ihre Haftstrafe in einem Gefängnis für Männer verbüßen. Nach ihrer Auslieferung von Tschechien nach Deutschland war Liebich zunächst in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht worden. Noch am selben Tag sei sie in die Justizvollzugsanstalt Zeithain im Landkreis Meißen verlegt worden.

2023 war die Rechtsextremistin – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Strafe von anderthalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.