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: „Suizide sind ansteckend“ – Warnung nach Tod der Kessler-Zwillinge

HintergrundNach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Rechtslage klar: Aktive Sterbehilfe ist verboten, der Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen hingegen rechtens. Doch auch bei dieser Regelung gibt es noch einiges zu klären.
Von
Norbert Wallet
Berlin
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Wie weit reicht das Recht auf einen selbstbestimmten Tod? Der Bundestag will den assistierten Suizid auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen.

12.04.2019, Bayern, ---: Ein 83 Jahre alter Mann, der sich am Ende seines Lebens die Option zum Suicid offenhalten möchte, sitzt in seiner Wohnung. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt ab 16.04.2019 über mehrere Klagen zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. (zu dpa-Korr "Notausgang verbaut? Karlsruhe prüft Klagen gegen Sterbehilfe-Verbot") Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa - ACHTUNG: Person und Ort wurden auf Wunsch des Abgebildeten anonymisiert +++ dpa-Bildfunk +++

Seitdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 zur Sterbehilfe geurteilt hat, steigen die Zahlen assistierter Suizide kontinuierlich an. Patientenvertreter fürchten, dass aus dieser Entwicklung ein gesellschaftlicher Druck erwächst.

Karl-Josef Hildenbrand/dpa