
Selbstbestimmtes Sterben: „Suizide sind ansteckend“ – Warnung nach Tod der Kessler-Zwillinge
HintergrundNach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Rechtslage klar: Aktive Sterbehilfe ist verboten, der Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen hingegen rechtens. Doch auch bei dieser Regelung gibt es noch einiges zu klären.

Seitdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 zur Sterbehilfe geurteilt hat, steigen die Zahlen assistierter Suizide kontinuierlich an. Patientenvertreter fürchten, dass aus dieser Entwicklung ein gesellschaftlicher Druck erwächst.
Karl-Josef Hildenbrand/dpa