Das Arbeitsgericht Berlin hat den Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei (GdP) dazu verurteilt, die Vorsitzende des Betriebsrats der GdP-Bundesgeschäftsstelle wieder zu den bisherigen Arbeitsbedingungen als Referentin zu beschäftigen und das ihr erteilte Hausverbot aufzuheben. Der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow hatte die vom Gericht nun einkassierte Suspendierung in die Wege geleitet. Zuvor hatte der Betriebsrat den GdP-Bundesvorstands in zwei Schreiben informiert, dass Mitarbeiterinnen der Bundesgeschäftsstelle Malchow Mobbing vorwerfen würden. Damit habe die Betriebsratschefin ehrverletzende Anschuldigungen aufgestellt und ihre Treuepflicht aus dem Auge verloren, argumentierte Malchows Seite vor Gericht, wie aus der Begründung des Urteils (Aktenzeichen 38 Ga 3131/19) hervorgeht. Dem Betriebsrat sei es „ersichtlich“ darum“ gegangen, einen aus seiner Sicht bestehenden Konflikt einer Lösung zuzuführen, befindet dagegen das Bericht. „Erkennbar falsche Tatsachenbehauptungen enthalten die Schreiben nicht“, so die Richter weiter. Die Klägerin habe zudem „erkennbar als Betriebsratsvorsitzende gehandelt“ und nicht als Arbeitnehmerin. Die Suspendierung von Betriebsratsmitgliedern von ihrem Arbeitsverhältnis sei generell nur unter erheblich erschwerten Voraussetzungen möglich; diese seien hier nicht gegeben. Der GdP Bundesvorstand kann gegen das Urteil Berufung einlegen.