
Schiedsgericht löst Limbach-Kommission ab: Neue Regelung bei der Rückgabe von NS-Raubgut
Der Staat hat sich dazu verpflichtet, NS-Unrecht wiedergutzumachen. Dazu gehört auch die Rückführung von NS-Raubgut an die rechtmäßigen Erben. Bisher konnte in Streitfragen eine beratende Kommission eingeschaltet werden. Künftig soll das ein Schiedsgericht übernehmen.

Im Mai hatte die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien Claudia Roth die Limbach-Kommission aufgelöst. Kritiker hätten sich eine Übergangslösung gewünscht.
Carsten Koall/dpa