Verbot „Königreich Deutschland“
: Haus von „Reichsbürger“-Leitung in Mainhardt durchsucht

Der Verein gilt als die „größte Vereinigung“ der „Reichsbürger“. Nun hat Innenminister Dobrindt sie verboten. Razzien gab es auch in Baden-Württemberg, einer der Anführer wurde festgenommen.
Von
afp und dpa
Berlin
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Durchsuchungen mehrerer Objekte: ARCHIV - 05.11.2024, Sachsen, Dresden: Polizisten stehen während einer Razzia gegen mutmaßliche Rechtsextreme in einem Hauseingang im Dresdner Stadtteil Cotta. (zu dpa: ««Reichsbürger»-Gruppe «Königreich Deutschland» verboten») Foto: Sebastian Kahnert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Bei Razzien in mehreren Bundesländern durchsuchten Polizisten Objekte der Vereinigung „Königreich Deutschland“.

Sebastian Kahnert/dpa
  • Innenminister Alexander Dobrindt verbietet den Verein „Königreich Deutschland“.
  • Der Verein gilt als größte Gruppe der sogenannten Reichsbürger.
  • Das Verbot beruht auf Vereinsrecht und Verfassungswidrigkeit.
  • Tätigkeit des Vereins verstößt gegen Strafgesetze.
  • Hintergrund: Reichsbürger und Selbstverwalter wachsen seit Jahren.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat den Verein „Königreich Deutschland“ verboten. „Zweck und Tätigkeit des Vereins laufen den Strafgesetzen zuwider und richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung“, erklärte das Bundesinnenministerium am Montag. Dobrindt sprach von einem „bedeutenden Schlag gegen die sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter“. „Mit dem sogenannten ,Königreich Deutschland' wurde die größte Vereinigung dieser seit Jahren wachsenden Szene verboten“, erklärte der Minister.

„Die Mitglieder dieser Vereinigung haben einen ,Gegenstaat' in unserem Land geschaffen und wirtschaftskriminelle Strukturen aufgebaut“, fügte er hinzu. „So untergraben sie beharrlich die Rechtsordnung und das Gewaltmonopol der Bundesrepublik. Dabei untermauern sie ihren vermeintlichen Herrschaftsanspruch durch antisemitische Verschwörungserzählungen.“

Razzien in sieben Bundesländern – auch in Baden-Württemberg

Hunderte Einsatzkräfte durchsuchten seit dem frühen Morgen in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Liegenschaften des Vereins und Wohnungen führender Mitglieder. Ziel sei es, „Vereinsvermögen zu beschlagnahmen und weitere Beweismittel für die verfassungsfeindlichen Ziele und Aktivitäten des Vereins sicherzustellen“, teilte das Innenministerium weiter mit.

Vier Männer wurden laut Generalbundesanwalt festgenommen. Unter ihnen ist Peter Fitzek, der die Vereinigung nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden 2012 in Wittenberge gegründet hatte. Fitzek werden unter anderem unerlaubte Einlagen- und Versicherungsgeschäfte vorgeworfen. Ein anderer der Beschuldigten soll ihm bei den Einlagengeschäften geholfen haben.

Zwei der Festnahmen erfolgten laut einer Sprecherin der Bundesanwaltschaft im Landkreis Mittelsachsen, je eine weitere in den Landkreisen Oder-Spree in Brandenburg und Bad Dürkheim in Rheinland-Pfalz. Zudem habe es bei einem Verdächtigen im Kanton Solothurn in der Schweiz Durchsuchungen gegeben. Auch er soll deutscher Staatsbürger sein.

Die vier festgenommenen Deutschen seien 37, 38, 46 und 59 Jahre alt, teilte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft mit. Sie sollen am Dienstag und Mittwoch einem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgeführt werden. Dieser muss dann entscheiden, ob die Verdächtigen in Untersuchungshaft kommen.

Bei dem im Südwesten durchsuchten Objekt nach dem Verbot der „Reichsbürger“-Gruppe „Königreich Deutschland“ handelt es sich um das Wohngebäude einer Führungsperson des Vereins im Regierungsbezirk Stuttgart. Dies teilte das Innenministerium in Stuttgart mit. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ging es um ein Haus in der 6.200-Einwohner-Gemeinde Mainhardt im Landkreis Schwäbisch Hall. Weitere Angaben machten die Behörden dazu zunächst nicht.

Strobl: „Wir haben eine wehrhafte Demokratie“

„Das heutige Verbot des ‚Königreichs Deutschland‘ und seiner Teilorganisationen zeigt: Wir haben eine wehrhafte Demokratie“, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU). „Den Feinden unseres Rechtsstaats treten wir entschlossen entgegen.“

Von dem Vereinsverbot seien auch zahlreiche Teilorganisationen betroffen, hieß es weiter. Es sei das Ergebnis einer engen Kooperation mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz, weiteren Bundesbehörden und den Ländern. Im Vorfeld führten alle beteiligten Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden umfangreiche Ermittlungen und gemeinsame Auswertungen, wie das Innenministerium weiter mitteilte.

Größte „Reichsbürger“-Vereinigung

Das „Königreich Deutschland“ gilt derzeit als mitgliederstärkste Vereinigung aus dem Spektrum der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter. Der Verfassungsschutz rechnete der Szene insgesamt im Jahr 2023 rund 25.000 Anhänger zu. Für Schlagzeilen sorgte in den vergangenen Monaten vor allem die „Reichsbürger“-Vereinigung um Heinrich XIII. Prinz Reuß, die einen gewaltsamen Umsturz der Bundesregierung geplant und dabei bewusst Tote in Kauf genommen haben soll. Am Oberlandesgericht Frankfurt wird gegen die Gruppe verhandelt. Parallel dazu laufen Verfahren in München und Stuttgart.

„Wesensprägend für das „Königreich Deutschland“ ist eine dezidierte profitorientierte Ausrichtung“, teilt das Bundesinnenministerium mit. Über Teilorganisationen würden seit Jahren unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte betrieben. Peter Fitzek, gebürtig aus Halle in Sachsen-Anhalt, hatte sich selbst zum Staatsoberhaupt erklärt. Er stand bereits mehrfach vor Gericht und wurde verurteilt. Vorgeworfen wurde ihm unter anderem, ohne Führerschein gefahren zu sein oder illegale Bankgeschäfte getätigt zu haben. Im März wurde ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg rechtskräftig, das Fitzek wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt hatte.

Laut Generalbundesanwalt bestimmte Fitzek als „Oberster Souverän“ die ideologische Ausrichtung der Gruppierung und erließ eigene „Gesetze“. Zwei weitere Festgenommene bildeten demnach als seine Stellvertreter die oberste Leitungsebene. Der vierte Mann sei für die Finanzen zuständig gewesen.

Mit dem Verbot geht laut Bundesinnenministerium die Beschlagnahmung des Vermögens sowie die Sperrung der Online-Plattformen des Vereins einher.