Rechtsextreme Vereinigung: Verbot der „Hammerskins“ auf dem Prüfstand

Blick auf den Dreiecksgiebel der Hauptfassade des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig in der Morgendämmerung.
Jennifer Brückner/dpa- Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am 17.12.2025 über Klagen gegen das Verbot der Hammerskins.
- Ex-Bundesinnenministerin Faeser verbot 2023 den rechtsextremen Verein und dessen regionale Ableger.
- Kläger bestreiten die Existenz einer bundesweiten Organisation „Hammerskins Deutschland“.
- Sie argumentieren, dass die regionalen Gruppen nicht die in der Verbotsverfügung genannten Ziele verfolgen.
- Das Gericht in Leipzig entscheidet in erster und letzter Instanz über Vereinsverbote.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Mittwoch (17.12.2025) über Klagen gegen das Verbot der rechtsextremen Hammerskins in Deutschland. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Verbot 2023 verhängt und von einem „harten Schlag gegen den organisierten Rechtsextremismus“ gesprochen. Die Organisation richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Bei dem Gericht in Leipzig sind zwölf Klagen dagegen eingegangen.
Faeser hatte den Verein „Hammerskins Deutschland“ und dessen regionale Ableger verboten. Die Kläger sind Einzelpersonen sowie verschiedene Chapter der „Hammerskins“. Nach Gerichtsangaben machen sie unter anderem geltend, dass gar keine bundesweite Dachorganisation „Hammerskins Deutschland“ existiere. Die regionalen Gruppen verfolgten nicht die Zwecke und Tätigkeiten, die ihnen in der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums angelastet würden.
Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für die Überprüfung von Vereinsverboten zuständig. Wann das Gericht eine Entscheidung treffen wird, ist offen.
