SWP+SWP+Prozess gegen NS-Helferin
: Die Verantwortung der „kleinen Rädchen“ des Massenmordes

Die NS-Zeit liegt inzwischen so lange zurück, dass die Zeit der letzten Urteile angebrochen ist. Die juristischen Lehren aus den Verbrechen jener zwölf Jahre sollten auch heutigen Massenmördern den Schlaf rauben – genauso wie ihren Helfern.
Kommentar von
Stefan Kegel
Berlin
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BGH überprüft Urteil gegen ehemalige KZ-Sekretärin: ARCHIV - 20.12.2022, Schleswig-Holstein, Itzehoe: Die Angeklagte Irmgard F. wird zu Beginn des Prozesstages in den Sitzungssaal gebracht. Die frühere Sekretärin wurden wegen Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen im Konzentrationslager Stutthof verurteilt. (zu dpa: «Beihilfe zu Massenmord? BGH prüft Urteil gegen KZ-Sekretärin») Foto: Christian Charisius/dpa/Pool/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Vom Gericht schuldig gesprochen: Die Angeklagte Irmgard F., die in jungen Jahren als Schreibkraft im KZ Stutthof bei Danzig arbeitete, wurde im Jahr 2022 vom Landgericht Itehoe wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil jetzt bestätigt.

Christian Charisius/Pool/dpa