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: In der Grauzone – wie es bei der Vollzeit-Pflege jetzt weitergeht

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur 24-Stunden-Betreuung sind viele Pflegefamilien verunsichert. Der Schwarzmarkt wird wohl weiter zunehmen.
Von
Claudia Kling
Berlin
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Irgendwann kommt für viele Familien der Tag, an dem ihnen klar ist, dass es so nicht weitergehen kann. Dass die Eltern Hilfe brauchen, nicht mehr allein in ihren eigenen vier Wänden zurechtkommen. Dass es nicht länger vertretbar ist, die alten Menschen stundenlang allein zu lassen. Ein Umzug ins Heim kommt für viele Betroffene nicht infrage – ganz abgesehen davon, dass Heimplätze gleichermaßen teuer wie begehrt sind. In diesen Fällen heißt die Lösung häufig: 24-Stunden-Betreuung zu Hause. Doch das in Modell hat seine Tücken – sowohl für die Betreuungskräfte als auch die Pflegefamilien. Rechtlich befinden sich Arbeitgeber, Vermittler und Pflegebedürftige, unabhängig davon, ob sie mit aus Osteuropa entsandten Betreuerinnen oder Selbstständigen arbeiten, in einer Grauzone. Die Übergänge zur Illegalität sind fließend. Dies hat das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur 24-Stunden-Pflege noch einmal klargemacht. Auch politisch ist die Praxis, Frauen aus Osteuropa als Ganztagsbetreuerinnen für pflegebedürftige Menschen einzusetzen, umstritten. Das mag der Grund sein, warum es der Großen Koalition in all den Jahren gemeinsamen Regierens nicht geglückt ist, einen klaren Rahmen für dieses Geschäfts- und Pflegemodell zu schaffen. Das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat der Debatte neuen Auftrieb gegeben. Die Richter in Erfurt hatten in einem Grundsatzurteil entschieden, dass ausländischen Arbeitnehmern, die hilfsbedürftige Menschen betreuen, der gesetzliche Mindestlohn zusteht. Und zwar nicht nur für die Zeit, in der sie tatsächlich aktiv sind im Haushalt, sondern auch für Bereitschaftszeiten. Für etwa 2500 Euro im Monat wie bisher wäre eine 24-Stunden-Betreuung im Monat dann nicht mehr zu haben.