
Paragraf 218: Kaum überraschend, aber da tut sich was

Immer mehr Abgeordnete unterschreiben den Vorstoß, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren. Selbst einstige Skeptiker sehen eine Neuregelung als machbar an, weil sich die Stimmung geändert hat.

Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch regelt bislang die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen.
Bernd Weißbrod/dpa