NSU-Terror
: Deswegen muss Beate Zschäpe im Gefängnis bleiben

Nach 15 Jahren in Haft hat die Rechtsterroristin vorzeitige Entlassung beantragt. Das Oberlandesgericht in München lehnt das ab.
Von
Christian Gottschalk
Stuttgart/München
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FILES-GERMANY-JUSTICE-TRIAL-NSU-ZSCHAEPE: (FILES) Defendant Beate Zschaepe (R) waits in front of co-defendant Ralf Wohlleben, one of four alleged supporters of the neo-Nazi cell NSU, prior the continuation of their trial at a courtroom in Munich, southern Germany, on July 3, 2018. Zschaepe, 43, was accused of complicity in 10 deadly shootings of mostly Turkish and Greek-born immigrants carried out by clandestine trio the National Socialist Underground (NSU). The Higher Regional Court of Munich announced on October 27, 2026 that Zschaepe, who has been in custody since 2011, must remain in prison at least until 2035. (Photo by Christof STACHE / POOL / AFP)

Beate Zschäpe am Tag der Urteilsverkündung 2018.

CHRISTOF STACHE/afp
  • OLG München lehnt Zschäpes Antrag auf vorzeitige Entlassung ab – mindestens 24 Jahre Haft.
  • Begründung: besondere Schwere der Schuld, Umstände gleichen die hohe Tatschuld nicht aus.
  • Zschäpe war 2018 als NSU-Mittäterin zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
  • Sie distanzierte sich vom NS-Gedankengut, doch das Gericht wertete dies nicht ausreichend.
  • In Deutschland verbüßen knapp 1800 Menschen lebenslang, Ø vorzeitige Haftdauer: 19,3 Jahre.

Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.

Es gehört zu den weit verbreiteten Irrtümern in Deutschland, das Menschen, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, nach 15 Jahren sowieso wieder aus dem Gefängnis frei kommen. Das stimmt so nicht. Lebenslang bedeutet zunächst einmal lebenslang. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht schon 1977 entschieden, dass jeder eine zweite Chance verdient, auch schlimmste Verbrecher. Deswegen dürfen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Verbrecher einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen, und zwar frühestens und erstmals nach 15 Jahren. Dem Antrag kann, muss aber nicht entsprochen werden.

Zschäpe soll mindestens 24 Jahre im Gefängnis bleiben

Beate Zschäpe hat diesen Antrag nun gestellt, das Oberlandesgericht (OLG) München hat ihn abgelehnt und erklärt, die Rechtsterroristin müsse mindestens 24 Jahre im Gefängnis sitzen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Zschäpe und die Bundesanwaltschaft können dagegen vorgehen. Sollte der Beschluss bestätigt werden, könnte Zschäpe frühestens mit 60 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden.

Zschäpe war 2018 als Mittäterin der durch die Neonazi-Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) verübten Morde zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sie gehörte zum Kern der Terrorgruppe, zusammen mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Der NSU verübte zahlreiche Sprengstoffattentate und Raubüberfälle und ermordete eine Polizistin und neun Menschen mit Migrationshintergrund.

Gedenken an Hamburger NSU-Opfer: ARCHIV - 20.06.2026, Hamburg: Ein Gedenkstein an die Ermordung Süleyman Tasköprüs durch die Rechtsterroristen vom NSU. Seit 2014 trägt das Teilstück einer nahegelegenen Straße seinen Namen. (zu dpa: «Linke: Gutachten untermauert Forderung nach NSU-Ausschuss») Foto: Martin Fischer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Gedenken an  das Hamburger NSU-Opfer  Süleyman Tasköprüs.

Martin Fischer/dpa

Seit 2011 saß Zschäpe in Untersuchungshaft. Diese Zeit wird auf die später verhängte Haftstrafe mit angerechnet. Das OLG München stellte in seinem Urteil zudem die besondere Schwere der Schuld von Beate Zschäpe fest. Das bedeutet, dass der Antrag auf vorzeitige Haftentlassung nicht nach 15 Jahren gestellt werden kann. Später allerdings schon. Diese Frist war nun abgelaufen.

Das Gericht wertete zugunsten Zschäpes, dass sie sich inzwischen zu ihren Taten bekannt und von dem nationalsozialistischen Gedankengut distanziert habe. Doch diese „Umstände“ besitzen nach Auffassung des Gerichts nicht solches Gewicht, dass sie die „außergewöhnlich hohe Tatschuld“ Zschäpes so weit ausgleichen könnten, dass ihre Strafe ausgesetzt werden könne. Der länger als fünf Jahre andauernde NSU-Prozess in München zählt zu den bedeutendsten Strafprozessen der deutschen Nachkriegsgeschichte.

In deutschen Gefängnissen verbüßen derzeit knapp 1800 Menschen eine lebenslange Haft, Jahr für Jahr kommen in etwa 100 neu Verurteilte hinzu. Im Jahr 2024 endete die lebenslange Haft bei 92 Personen, 60 von ihnen durften das Gefängnis vorzeitig verlassen. Die 32 anderen Verbrecher sind entweder im Gefängnis gestorben oder ins Ausland überstellt worden. Nach einer Untersuchung der kriminologischen Zentralstelle liegt die durchschnittliche Haftdauer all jener, die trotz lebenslanger Haft vorzeitig entlassen worden sind, bei 19,3 Jahren.