
Neuer Straftatbestand: Journalisten müssen nicht vor Beleidigungen geschützt werden!

Das Saarland möchte den umstrittenen Straftatbestand der Politikerbeleidigung auf Journalisten ausweiten. Bloß nicht! Der Paragraf ist schon heute ein Problem für die Meinungsfreiheit.

Ein Meme, in dem Robert Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnet wurde, hat zu einer Hausdurchsuchung und einem Gerichtsprozess geführt – weil es von der Staatsanwaltschaft als Politikerbeleidigung gewertet wurde.
Michael Kappeler/dpa
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