
Neuer Gesetzesentwurf geplant: Erfassung der Arbeitszeit: Was jetzt gilt und was sich ändern soll
Immer noch fehlt ein Gesetz zur Arbeitszeiterfassung. Doch die Behörden schauen vermehrt genauer hin – denn Arbeitgeber müssen auch schon jetzt Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfassen. Was das heißt und welche Ausnahmen es gibt.

Ein Mitarbeiter erfasst seine Arbeitszeit an einem Terminal. Ob digital oder auf dem Stundenzettel – Arbeitgeber sind schon jetzt zur Erfassung verpflichtet.
Sina Schuldt/dpa