
Missbrauchsdarstellungen im Klassenchat: Gesetzeskorrektur soll Eltern und Lehrkräfte vor Strafe bewahren
„Gut gemeint, aber schlecht gemacht“ – der Richterbund kritisiert seit Langem die vor zwei Jahren vorgenommene Gesetzesänderung, nach der Besitz und Weitergabe von Kinderpornografie härter bestraft werden kann. Nun folgt die teilweise Rücknahme.

Missbrauchsdarstellungen im Internet: Die Mindeststrafe für den Besitz und die Weitergabe von Kinderpornografie soll herabgesetzt werden.
Rolf Vennenbernd/dpa