
Migrationswende: Kirchen gegen dauerhafte Familientrennung von Flüchtlingen
Das Grundgesetz stellt Ehe und Familie unter besonderen Schutz. Für viele Flüchtlinge gilt das bald nicht mehr. Die Kappung des Familiennachzuges für einen Teil von ihnen soll vor allem abschrecken.

Subsidiäre Schutzbedürftige dürfen bald keine Familienangehörigen mehr nachholen: Eine Flüchtlingsfamilie geht durch die zu einer Massenunterkunft umfunktionierte Messehalle in Frankfurt.
Boris Roessler/dpa