Messerattacke in Aschaffenburg
: Verdächtiger sollte ins Gefängnis

Sachbeschädigung, Körperverletzung, Beleidigung: Der mutmaßliche Angreifer war Polizei und Justiz schon länger bekannt. Eigentlich hätte er hinter Gitter sollen - doch dann kam etwas dazwischen.
Von
dpa
Aschaffenburg
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Nach tödlichem Angriff in einem Park in Aschaffenburg: 24.01.2025, Bayern, Aschaffenburg: Im Park Schöntal stehen einigen Menschen hinter zahlreichen Kerzen und gedenken der tödlichen Messerattacke. Am 22.01.2025 soll ein 28 Jahre alter Afghane in einem Aschaffenburger Park ihm offensichtlich unbekannte Menschen mit einem Messer angegriffen haben. Ein Kind und ein Mann starben, weitere Menschen wurden verletzt. Foto: Daniel Vogl/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Im Park Schöntal stehen einigen Menschen hinter zahlreichen Kerzen und gedenken der tödlichen Messerattacke.

Daniel Vogl/dpa
  • Verdächtiger von Aschaffenburg war Polizei und Justiz bekannt.
  • Hätte Ende Dezember 2024 Ersatzfreiheitsstrafe antreten sollen.
  • Gesamtstrafe musste wegen Rechtslage erst gebildet werden.
  • Zwingende Zustellungen und Übersetzungen verzögerten Verfahren.
  • Verdächtiger blieb bis 22. Januar 2024 auf freiem Fuß.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Verdächtige von Aschaffenburg hätte eigentlich Ende Dezember 2024 für mehr als einen Monat ins Gefängnis kommen sollen – trat diese Ersatzfreiheitsstrafe aber laut Staatsanwaltschaft Schweinfurt nie an. Grund dafür sei die gesetzliche Regel, dass ein Gericht bei zwei verschiedenen Verurteilungen unter bestimmten Bedingungen eine sogenannte Gesamtstrafe bilden muss, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Erst dann sei klar, wie lang der Verurteilte tatsächlich in Haft muss – oder wie viel Geld er zahlen muss. Mehrere Medien hatten zuvor über den Vorgang berichtet.

Im Fall des Verdächtigen von Aschaffenburg war der Mann an zwei verschiedenen Gerichten zu Geldstrafen verurteilt worden. Die erste Geldstrafe zahlte er nicht, weshalb er am 23. Dezember 2024 eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen antreten sollte – was er aber nicht tat.

In der Zwischenzeit sei zudem das zweite Urteil mit Geldstrafe rechtskräftig geworden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Deshalb habe das Amtsgericht Schweinfurt erst über eine Gesamtstrafe entscheiden müssen – was aber „unter anderem wegen zwingend erforderlicher Zustellungen und Übersetzungen“ bisher nicht erfolgte. So blieb der 28-Jährige bis zum 22. Januar auf freiem Fuß – was aber mit Blick auf die Gerichtsverfahren auch der Fall gewesen wäre, wenn er seine Geldstrafen wie gefordert bezahlt hätte.