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: Wenn Wahlbeteiligung für Krankenkassen wichtig wird

Umstrittenes Zusammenspiel: In Zukunft will das Bundesamt für Soziale Sicherung bei der Auszahlung der Gelder für die einzelnen gesetzlichen Kassen auch die regionale Beteiligung an der Bundestagswahl 2021 berücksichtigen. Bei der AOK schüttelt man den Kopf.
Von
Hajo Zenker
Berlin
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Eine Gesundheitskarte wird in ein Lesegerät gesteckt: ILLUSTRATION - Wer nicht krankenversichert ist, hat in der Praxis oder im Krankenhaus in der Regel auch kein gültiges Versicherungskärtchen vorzuweisen. (zu dpa: «Unversichert? So klappt die Rückkehr in die Krankenkasse») Foto: Fabian Sommer/dpa/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Streichen regionale Krankenkassen Leistungen, wenn die Wahlbeteiligung schlecht war? Nein, sagt das Bundesamt für Soziale Sicherung, das jedoch selbst für die entsprechende Verunsicherung gesorgt hatte.

Fabian Sommer/dpa