Gericht hat entschieden
: Ampel-Regierung muss Klimaschutzprogramm nachschärfen

Ein Gericht hat entschieden, dass die Bundesregierung mehr Maßnahmen ergreifen muss, um die Ziele im Klimaschutzgesetz zu erreichen.
Von
Philipp Staedele
Berlin
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Abgase kommen auch aus dem Auspuff der Autos.

ARCHIV - 27.02.2018, Baden-Württemberg, Stuttgart: Abgase kommen aus dem Auspuff eines Autos. Heute (25.10.2019) berät der Bundestag über Gesetze zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030. Es geht unter anderem um höhere Steuern auf Flugtickets,die Erhöhung der Pendlerpauschale, eine neue Mobilitätsprämie und das Klimaschutz-Gesetz, das Verpflichtungen einzelner Bereiche wie Verkehr oder Landwirtschaft beim Einsparen von Treibhausgasen gesetzlich festschreibt. Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Bundesregierung muss beim Klimaschutzprogramm nachlegen.

Marijan Murat/dpa

Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzprogramm überarbeiten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet.

Gericht: Maßnahmen für Klimaziele reichen nicht aus

Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilten die Richter und gaben damit zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe statt (Aktenzeichen OVG 11 A 22/21 und OVG 11 A 31/22). In seiner bisherigen Form erfülle das im vergangenen Oktober beschlossene Programm nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben.

Die Bundesregierung kann in Revision gehen und die Wirkung des Urteils damit aufschieben. Dann wäre das Bundesverwaltungsgericht am Zug.

Klimaschutzgesetz: Umwelthilfe siegt vor Gericht

Die Umwelthilfe war zuletzt schon einmal juristisch gegen die Klimapolitik der Bundesregierung vorgegangen und hatte im November 2023 einen Sieg errungen. Damals hatte das OVG Berlin-Brandenburg geurteilt, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muss. Dagegen läuft die Revision beim Bundesverwaltungsgericht.

Basis für die am Donnerstag verhandelten DUH-Klagen waren wie damals die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren zur Minderung des Ausstoßes an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030. Zudem ist im Gesetz das Ziel verankert, diese Emissionen in ihrer Gesamtheit bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Im Vorjahr waren rund 46 Prozent Minderung erreicht.

Was ist das Klimaschutzprogramm eigentlich?

Das Klimaschutzprogramm gilt als eine Art Gesamtplan der Bundesregierung, um diese Ziele zu erreichen. Es listet zahlreiche Maßnahmen in den Sektoren Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft auf.